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Winterglätte – Fußgänger und Radfahrer benach­teiligt

Freitag, 05. Februar 2010

VCD-Pressemitteilung 08/10 – Berlin, 05.02.10
Verstöße gegen Räum- und Streupflicht stärker ahnden

Wie jedes Jahr leidet der Umweltverbund am stärksten unter Schnee und Glätte auf und an seinen Wegen: Fahrradwege werden nicht geräumt, Fußwege eignen sich seit Wochen meist nur noch für gefährliche Schlitterpartien, an den Haltstellen der öffentlichen Verkehrsmittel muss man immer wieder durch hohen Schnee stapfen. Während die Kommunen auf die Räumung großer Straßen Wert legen, werden andere Verkehrsteilnehmer unnötigen Gefahren ausgesetzt, kritisiert der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD).

Doris Neuschäfer vom VCD-Bundesvorstand: “Derzeit kann man bundes­weit beobachten, dass sich Beschwerden von Passanten über nicht geräumte, eisglatte Gehwege häufen. Besonders Men­schen mit Gehbehinderung sind darauf angewiesen, dass die Wege möglichst gefahrlos benutzt werden können, um sich wie gewohnt am gesellschaftlichen Leben beteiligen zu können. Ist der Bürger­steig rutschig oder erschwert tiefer Schnee das Vorwärts­kom­men, wird jedoch selbst der Gang zum Einkaufen häufig unmöglich.“ Das Räumen von Fahrradwegen ist in vielen Städten nicht gut geregelt und oft sogar die Ausnahme. Sie sind daher durch Schnee und Eis meist unpassierbar. Zudem würden sie von Räumdiensten gern als Ablagefläche für den Schnee genutzt. “Für Radler gilt: Sind als benutzungspflichtig gekennzeichnete Radwege oder Radfahrstreifen nicht von Schnee oder Eis befreit und unbenutzbar, dürfen Radler auf der allgemeinen Fahrbahn fahren.
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