Pressemitteilung 38/2009 VCD-Landesverband Niedersachsen, 04.12.09, Oldenburg/Hannover.
VCD: „Wir fordern Persönlichkeitsrecht für sichere Verkehrsteilnehmer statt für Drängler und Raser!“/Dauervideoüberwachungsanlagen sinnvoller Beitrag zur Sicherheit auf Autobahnen
Wenig Verständnis zeigt der Verkehrsclub Deutschland (VCD) gegenüber dem gestern veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg. Dieses hatte entschieden, dass Beweismittel einer Dauervideoüberwachung an der A 1 einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen. Mit dieser Entscheidung hob das Gericht ein Bußgeld gegen einen Autofahrer auf, das wegen zu dichten Auffahrens auf einen vorausfahrenden Pkw erlassen wurde.
„Das ist ja schon eine paradoxe Begründung: Autofahrer, die gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr leisten und andere Verkehrsteilnehmer gefährden, dürfen nicht durch eine Dauerüberwachung überführt werden. Wer hingegen durch Raser und Drängler zu Schaden kommt, hat doch einen viel höheren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht zu erleiden!“, moniert VCD-Landesvorsitzender Michael Frömming.
Dass ein Beweis aus einer Dauervideoüberwachung gegen Drängler und Raser verwendet werden kann, müsse schnellstens ermöglicht werden. Die dazu erforderliche gesetzliche Grundlage sei sofort auf den Weg zu bringen, fordert der VCD.