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ADAC klagt gegen Umweltzone

Dienstag, 08. Dezember 2009

VCD-Pressemitteilung 94/09 – Berlin, 08.12.09
VCD kritisiert gesundheits- und verkehrspolitische Geister­fahrt des Autoclubs gegen wirksame Umweltzonen

Am morgigen Mittwoch verhandelt das Verwaltungsgericht Berlin eine Klage gegen die innerstädtische Umweltzone. Die elf Kläger, die den Einfluss der Umweltzone auf die Feinstaubbelastung be­streiten, werden vom ADAC unterstützt. Der Verkehrsclub Deutsch­land e.V. (VCD) kritisiert diese Aktion des Automobilclubs als ver­kehrs­politisch vollkommen verfehlt. Der Beitrag von Umwelt­zonen für den Gesundheits- und Klimaschutz sei mehrfach wissen­schaft­lich bestätigt worden. Ihre positive Wirkung auf die Modernisierung der Fahrzeugflotten sei erwiesen.

Werner Korn vom VCD-Bundesvorstand: “Der ADAC ist heute wieder als Geisterfahrer der Verkehrspolitik in den deutschen Innen­städten unterwegs. Bundesweit unterstützt er – bisher vergeblich – Klagen gegen Umweltzonen: Ob in Köln, Hannover, München oder jetzt in Berlin, er rammt immer wieder die Barrieren der Justiz. Die verkehrspolitisch Verantwortlichen beim auto­fixierten Club sollten endlich zur Kenntnis nehmen, dass die europäische Luft­reinhaltepolitik aus guten Gesundheits- und Klima­schutz­gründen richtig ist und fortgeführt wird. Dies war die deutliche Nachricht des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2008. Die Bürger haben demnach Anspruch auf wirkungs­volle Maßnahmen der Kommunen, um ihre Gesundheit zu schützen. Gerade die aktuell vom ADAC beklagte Umweltzone Berlin hat dazu geführt, dass Dieselfahrzeuge mit Partikelfiltern nachgerüstet be­ziehungs­weise neue Fahrzeuge mit sauberer Abgastechnik an­ge­schafft wurden. Bereits im ersten Jahr der Umweltzone gingen die Emissionen von besonders giftigem Dieselruß um ein Viertel und von Stickoxiden um 14 Prozent zurück.
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