VCD-Pressemitteilung 94/09 – Berlin, 08.12.09
VCD kritisiert gesundheits- und verkehrspolitische Geisterfahrt des Autoclubs gegen wirksame Umweltzonen
Am morgigen Mittwoch verhandelt das Verwaltungsgericht Berlin eine Klage gegen die innerstädtische Umweltzone. Die elf Kläger, die den Einfluss der Umweltzone auf die Feinstaubbelastung bestreiten, werden vom ADAC unterstützt. Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) kritisiert diese Aktion des Automobilclubs als verkehrspolitisch vollkommen verfehlt. Der Beitrag von Umweltzonen für den Gesundheits- und Klimaschutz sei mehrfach wissenschaftlich bestätigt worden. Ihre positive Wirkung auf die Modernisierung der Fahrzeugflotten sei erwiesen.
Werner Korn vom VCD-Bundesvorstand: “Der ADAC ist heute wieder als Geisterfahrer der Verkehrspolitik in den deutschen Innenstädten unterwegs. Bundesweit unterstützt er – bisher vergeblich – Klagen gegen Umweltzonen: Ob in Köln, Hannover, München oder jetzt in Berlin, er rammt immer wieder die Barrieren der Justiz. Die verkehrspolitisch Verantwortlichen beim autofixierten Club sollten endlich zur Kenntnis nehmen, dass die europäische Luftreinhaltepolitik aus guten Gesundheits- und Klimaschutzgründen richtig ist und fortgeführt wird. Dies war die deutliche Nachricht des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juli 2008. Die Bürger haben demnach Anspruch auf wirkungsvolle Maßnahmen der Kommunen, um ihre Gesundheit zu schützen. Gerade die aktuell vom ADAC beklagte Umweltzone Berlin hat dazu geführt, dass Dieselfahrzeuge mit Partikelfiltern nachgerüstet beziehungsweise neue Fahrzeuge mit sauberer Abgastechnik angeschafft wurden. Bereits im ersten Jahr der Umweltzone gingen die Emissionen von besonders giftigem Dieselruß um ein Viertel und von Stickoxiden um 14 Prozent zurück.“
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