Mit ‘Lufthansa’ getaggte Artikel

Jumbo-Jets von Frankfurt nach Hamburg und Berlin

Dienstag, 21. September 2010

VCD Hessen, Pressemitteilung 21/2010, Frankfurt, 21. September 2010
„Dicke Fehlentwicklung im innerdeutschen Flugverkehr“

Als „ganz dicke Fehlentwicklung“ kritisiert der ökologisch aus­gerich­tete Verkehrsclub Deutschland (VCD) Hessen den Einsatz von Jum­bo-Jets im innerdeutschen Flugverkehr. Die als Lang­strecken­jets gebauten Flieger sind bei Start und Landung besonders laut und ineffizient. Die Angebotsausweitung der Lufthansa ist zudem Fol­ge des „jahr­zehnte­lang verschlafenen“ Bahn­ausbaus ins­be­son­dere zwischen Fulda und Frankfurt.
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Forderungen nach Aufhebung der Flugverbote sind voreilig und riskant

Montag, 19. April 2010

VCD-Pressemitteilung 28/10 – Berlin, 19.04.10
VCD: Flugsicherheit ist oberstes Gebot

Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) kritisiert die Flug­ge­sell­schaften Lufthansa und Air Berlin für deren voreilige For­derung nach einer Aufhebung der. Die Vorwürfe der beiden größten deutschen Airlines an Verkehrsminister Peter Ramsauer, der den Luftraum auf Basis der Daten des Volcanic Ash Advisory Centers sperren ließ, fielen auf sie selbst zurück.

Monika Ganseforth vom VCD-Bundesvorstand: “Wenn es bisher kei­ne geprüften Grenzwerte gibt, dann ist dies auch ein Ver­säumnis der Luftfahrtindustrie selbst. Dass stabile natürliche Bedingungen von diesen jahrelang einfach vorausgesetzt wurden, legt Defizite im Risikomanagement der Unternehmen offen. Nun als Konsequenz eine Aufhebung der einzigen Sicherheitsstandards zu fordern, ist fatal. Die Sicherheit des Flugverkehrs – und nicht der Profit – muss das oberste Gebot sein. Es ist daher zwingend notwendig, weiterhin Vorsicht walten zu lassen. Auch den Luft­fahrt­unter­nehmen sollte klar sein, dass eine zu frühe Aufnahme des Flug­verkehrs katastrophale Folgen haben kann.
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Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD schließt zum 30. November

Dienstag, 25. August 2009

VCD Service-Pressemitteilung 14/09 – Berlin, 25.08.09
Neue Schlichtungsfälle werden ab sofort nicht mehr an­genommen

Die beim Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) angesiedelte Schlich­tungs­stelle Mobilität kann ab sofort keine neuen Anliegen zur Schlich­tung mehr entgegennehmen. Grund ist die hohe Nachfrage von Reisenden, durch die sich die Bearbeitungszeit für Schlichtungs­vorschläge von drei auf vier Monate erhöht hat. Bis zum Ende der Schlichtungsstelle am 30. November können jetzt nur noch die bereits eingegangen Fälle bearbeitet werden. Ab dem 1. Dezember 2009 löst dann die neue »Schlichtungsstelle öffentlicher Per­son­enverkehr«, die im Rahmen des neuen Fahrgast­rechte­gesetzes von Bahnunternehmen gegründet wurde, die Schlich­tungs­stelle Mobilität ab. Da die neue Stelle noch nicht eingerichtet ist, gibt es nun bis spätestens Dezember keine außergerichtliche Schlichtung für aktuelle Bahn- und Flugbeschwerden.
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Dem Flughafenausbau fehlt die Grundlage

Freitag, 16. Januar 2009

Presseerklärung 4/2009, VCD Hessen, Kassel 16. Januar 2009

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) bezieht kritisch Stellung zum vor­liegenden Votum des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Flughafenausbau. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die vor­liegenden Eilanträge gegen Ausbau und Planfeststellung ab­ge­wiesen wurden. Durch den erheblichen Einbruch bei den Passagier- und Fracht­flugzahlen sei das Hauptargument für den Ausbau er­wiesener­maßen nicht mehr gegeben. „Damit ist dem derzeit gültigen Plan­fest­stellungs­beschluss die eigentliche Grund­lage entzogen“, so Holger Greiner, Rhein-Main-Sprecher des VCD-Landes­verbandes Hessen. Dass die Grenzen der Belastungen durch den Flugverkehr für die Menschen längst erreicht sind, hätten aber auch die Richter erkannt, da sie die von der Landes­regierung vorgesehenen Nacht­flüge nicht für zulässig halten. Damit hätten sie, zumindest indirekt, auch eine Drehkreuzfunktion des Frankfurter Flughafens – mit Nacht­flug­betrieb – abgewiesen. „Da wäre es eigentlich nur kon­se­quent gewesen, den gesamten Ausbau zu kippen“, so Greiner.
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Gericht stärkt Rechte für Flugreisende

Donnerstag, 20. November 2008

VCD Pressemitteilung 80/08 – Berlin/Köln, 20.11.08
Schlichtungsstelle Mobilität begrüßt Urteil zu Rückflugtickets

Wer bei Lufthansa einen Hinflug nicht antritt, soll künftig trotzdem den Rückflug wahrnehmen können. Dies entschied gestern das Land­gericht Köln. Die Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) begrüßt das Urteil als deutliches Signal für mehr Kunden­freundlichkeit und Transparenz bei Flugreisen. Bisher gilt für Flugbuchungen für Hin- und Rückflüge, dass Rückflug-Tickets verfallen, wenn ein Fluggast den gebuchten Hinflug nicht antreten kann. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da das betroffene Flug­unternehmen die Entscheidung von einer höheren Instanz prüfen lassen will.
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