Mit ‘Gericht’ getaggte Artikel

Justizminister diskutieren Führerscheinentzug statt Haft

Dienstag, 22. Juni 2010

VCD-Pressemitteilung 57/10 – Berlin, 22.06.10
VCD: Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr sind keine Strafe!

Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) kritisiert den Vorstoß des nieder­sächsischen Justizministers Bernd Busemann (CDU), den Ent­zug des Führerscheins als Hauptstrafe nicht nur bei Ver­kehrs­delikten, sondern auch bei Verbrechen wie Diebstahl oder Körper­verletzung zu nutzen. Der entsprechende Vorschlag soll auf der am Donnerstag in Hamburg beginnenden Justizministerkonferenz der Länder diskutiert werden.

Michael Gehrmann, VCD-Bundesvorsitzender: “Wer wie Herr Buse­mann meint, ohne Führerschein in seiner Bewegungsfreiheit ein­schränkt und einer Art Freiheitsentzug unterworfen zu sein, offen­bart ein völlig rückwärtsgewandtes Bild von Mobilität: Er ver­höhnt all jene, die sich bewusst für kostengünstigere und umwelt­freundlichere Fort­bewegungs­mittel entscheiden und es keineswegs als Strafe ansehen, sich ohne eigenes Auto – also mit Bus und Bahn, dem Fahrrad oder zu Fuß – fortzubewegen. Und er fügt dem Image des Öffentlichen Personen­verkehrs immensen Schaden zu.
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Urteil zur A 44 Kassel–Eisenach

Mittwoch, 14. April 2010

Pressemitteilung 6/2010, VCD Hessen, Kassel, 14. April 2010
VCD: Schäden sicher, Bedarf weiterhin unbelegt

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) Hessen bedauert, dass die Pla­nun­gen zur ge­planten A 44 bei Waldkappel und Küchen bestätigt wurden. „Das Bundesverwaltungsgericht billigt Regierung und Straßen­bau­verwaltung einen weiten Spielraum zu. Damit sind Bedarf und Nutzen der Autobahn jedoch keinesfalls bestätigt“, so VCD-Landes­geschäftsführer Martin Mützel. Die intensive Beratung der Klagen hat jedoch nach Ansicht des VCD gezeigt, dass die Bedenken von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen berechtigt und begründet sind.
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Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg zum Persönlichkeitsrecht

Freitag, 04. Dezember 2009

Pressemitteilung 38/2009 VCD-Landesverband Niedersachsen, 04.12.09, Oldenburg/Hannover.
VCD: „Wir fordern Persönlichkeitsrecht für sichere Ver­kehrs­teilnehmer statt für Drängler und Raser!“/Dauer­video­über­wachungsanlagen sinnvoller Beitrag zur Sicherheit auf Auto­bahnen

Wenig Verständnis zeigt der Verkehrsclub Deutschland (VCD) gegen­über dem gestern veröffentlichten Urteil des Ober­landes­gerichts Oldenburg. Dieses hatte entschieden, dass Beweis­mittel einer Dauervideoüberwachung an der A 1 einen schwer­wiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen. Mit dieser Entscheidung hob das Gericht ein Bußgeld gegen einen Autofahrer auf, das wegen zu dichten Auffahrens auf einen vorausfahrenden Pkw erlassen wurde.

Das ist ja schon eine paradoxe Begründung: Autofahrer, die ge­fährliche Eingriffe in den Straßenverkehr leisten und andere Ver­kehrs­teil­nehmer gefährden, dürfen nicht durch eine Dauer­über­wa­chung überführt werden. Wer hingegen durch Raser und Drängler zu Schaden kommt, hat doch einen viel höheren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht zu erleiden!“, moniert VCD-Landes­vorsitzender Michael Frömming.

Dass ein Beweis aus einer Dauervideoüberwachung gegen Drängler und Raser verwendet werden kann, müsse schnellstens ermöglicht werden. Die dazu erforderliche gesetzliche Grundlage sei sofort auf den Weg zu bringen, fordert der VCD.

VCD zur Flughafenverhandlung am VGH: Wirtschaftliche Folgen neu bewerten

Mittwoch, 03. Juni 2009

Pressemitteilung VCD-Hessen 16/2009, Frankfurt/Kassel 3. Juni 2009

In der laufenden Verhandlung am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kas­sel zum Ausbau des Frankfurter Flughafens müssen nach Ansicht des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) die geänderten Rahmen­bedingungen berücksichtigt werden. „Aufgrund der ak­tuellen Marktentwicklung und der Erkenntnisse über den Klimawandel ist der Planfeststellungsbeschluss nur noch Ma­ku­la­tur“, sagte Werner Geiß, Vorsitzender des VCD-Landes­ver­bandes Hessen. „Die wirtschaftlichen Folgen des Flughafen­ausbaus müssen völlig neu bewertet werden.

Wesentliche Bedenken der Einwender und Kläger gegen die Gut­achten des Flughafenbetreibers Fraport seien inzwischen von der Realität bestätigt worden, so der Umwelt- und Ver­brau­cher­verband. Gerade in der Wirtschaftkrise werde der Beweis erbracht, dass der Luftverkehr nicht ständig weiter wachse. „Pauschal­flug­reisen und eingeflogene Konsumgüter dürfen keinen Vorrang haben vor anderen öffentlichen Interessen wie Lärmschutz und Lebens­qualität“, sagte Geiß. „Außerdem reift angesichts der Krise bei einigen Politikern doch die Einsicht, dass man die Umsätze des Flug­tourismus, der Kaufkraft aus unserem Land abzieht, nicht un­be­dingt fördern muss.
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Gericht bestätigt positiven Effekt der Umwelt­zonen

Dienstag, 21. April 2009

Gemeinsame Pressemitteilung VCD-Landesverband Niedersachsen (13/2009), VCD-Bundesverband, 21.04.09 Hannover/Berlin.
Umweltzonen sind wirksam und müssen ausgeweitet werden

Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) begrüßt das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover, wonach Umweltzonen auch zur Be­kämpfung der Stickstoffdioxidproblematik einen wichtigen Beitrag leisten. Das Urteil sei ein wichtiger Etappensieg für die bundesweite Bekämpfung der Schadstoffbelastung in den Innenstädten, so der VCD. Die Entscheidung mache zudem das Scheitern der FDP-Um­welt­politik in Niedersachsen deutlich. Niedersachsens Um­welt­minister Sander habe in jüngster Vergangenheit keine Gelegen­heit ausgelassen, zusammen mit der IHK und Autoclubs Umwelt­zonen populistisch abzulehnen.
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Dem Flughafenausbau fehlt die Grundlage

Freitag, 16. Januar 2009

Presseerklärung 4/2009, VCD Hessen, Kassel 16. Januar 2009

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) bezieht kritisch Stellung zum vor­liegenden Votum des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Flughafenausbau. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die vor­liegenden Eilanträge gegen Ausbau und Planfeststellung ab­ge­wiesen wurden. Durch den erheblichen Einbruch bei den Passagier- und Fracht­flugzahlen sei das Hauptargument für den Ausbau er­wiesener­maßen nicht mehr gegeben. „Damit ist dem derzeit gültigen Plan­fest­stellungs­beschluss die eigentliche Grund­lage entzogen“, so Holger Greiner, Rhein-Main-Sprecher des VCD-Landes­verbandes Hessen. Dass die Grenzen der Belastungen durch den Flugverkehr für die Menschen längst erreicht sind, hätten aber auch die Richter erkannt, da sie die von der Landes­regierung vorgesehenen Nacht­flüge nicht für zulässig halten. Damit hätten sie, zumindest indirekt, auch eine Drehkreuzfunktion des Frankfurter Flughafens – mit Nacht­flug­betrieb – abgewiesen. „Da wäre es eigentlich nur kon­se­quent gewesen, den gesamten Ausbau zu kippen“, so Greiner.
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Schlichtungsstelle Mobilität: EuGH-Urteil zu Flug­gastrechten bringt Klarheit bei Ent­schädigungen

Donnerstag, 10. Juli 2008

VCD-Pressemitteilung 48/08 – Berlin, 10.07.08
EuGH-Urteil zu Fluggastrechten/Schlichtungsstelle Mobilität begrüßt Entscheidung für mehr Rechtssicherheit bei
Flugreisen

Die Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Schadensersatzansprüchen bei Flug-Annullierungen als eine wichtige und richtungsweisende Entscheidung für die euro­pä­ischen Flug­gastrechte. Beim EuGH stand die Frage zur Klärung an, ob bei einem gleichzeitig gebuchten Hin- und Rückflug mit einer außer­europäischen Airline die Annullierung des Rückfluges, der außer­halb der EU startet und in die Europäische Union führt, den Flug­gast zu Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro nach der Flug­gast­rechte­verordnung der EU (EG-VO 261/2004) berechtigt oder nicht. Diesen Anspruch auf Ausgleichszahlung wies der EuGH jetzt ab. “Endlich gibt es in einem wichtigen Punkt der Flug­gastrechte mehr Rechtssicherheit, sowohl für Flug­unternehmen wie für Ver­braucher“, erklärt Birgit Zandke-Schaffhäuser, juristische Leiterin der Schlichtungss­telle Mobilität.
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VCD: Lkw-Fahrverbot auf neue Grundlage stellen

Montag, 02. Juni 2008

Pressemitteilung 23/2008, 2.Juli 2008, VCD Hessen

Auf Enttäuschung stößt das Urteil des Verwaltungsgerichtes Kassel zum Lkw-Durchfahrverbot auf den Bundesstraßen B 7, B 27 und B 400 beim Verkehrsclub Deutschland (VCD). “Das Lkw-Fahrverbot hat eine spür­bare Entlastung für die Menschen entlang der Bundesstraßen ge­bracht. Es ist be­dauerlich, dass der Schwer­verkehr nun bald wieder über die Straßen rollen und die Umgebung mit Lärm und Dreck verpesten darf“, er­klärt der VCD-Landesvorsitzende Udo Messer.

Der VCD fordert das Land Hessen auf, das Fahrverbot möglichst schnell mit neuen Daten zu untermauern. Das Gericht habe Durchfahrverbote nicht grundsätzlich ausgeschlossen sondern lediglich die un­zu­reichende Datenlage moniert. “Sobald belastbares Zahlenmaterial vor­liegt, ist das Durchfahrverbot auch gerichtsfest“, ist Messer über­zeugt. Das Lkw-Durchfahrverbot habe für die Entlastung der Be­völ­kerung eine wesentlich größere Bedeutung als der Bau der A 44.

Das Durchfahrverbot auf B 7, B 27 und B 400 in den Kreisen Hersfeld-Roten­burg und Werra-Meißner war verhängt worden, um zu ver­hindern, dass Spediteure zur Umgehung der Lkw-Maut von Auto­bahnen auf die Bundesstraßen ausweichen. Die drei Straßen gelten als hoch belastet. Das Verwaltungsgericht Kassel hatte in der ver­gan­genen Woche entschieden, dass die vorhandenen Daten zum Schwer­verkehrs­aufkommen zur Rechtfertigung eines Durch­fahr­verbotes nicht ausreichten.

Die teuerste Autobahn der Welt

Donnerstag, 10. April 2008

Pressemitteilung 17/2008, VCD-Landesverband Hessen, 10. April 2008
Heute tätigt der Bundesverkehrsminister den ersten Spatenstich für einen neuen Abschnitt der Autobahn 44. Für den Verkehrsclub Deutsch­land (VCD) ist das kein Grund zum Feiern.

Dieser sorglose Umgang mit Steuergeldern ist erschreckend“, erklärt Werner Geiß vom Landesvorstand des VCD Hessen. Er macht darauf auf­merk­sam, dass die nur 64 Kilometer lange Strecke etwa 1,4 Milliarden Euro kosten soll. „Damit ist die A 44 die wohl teuerste Auto­bahn der Welt.
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BVerwG-Entscheid zur A 44

Mittwoch, 12. März 2008

Pressemitteilung 13/2008, VCD Hessen, 12.3.2008
Gericht ebnet falscher Verkehrspolitik den Weg

Auf Kritik stößt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Autobahn 44 beim Verkehrsclub Deutschland (VCD). „Das Bundes­verwaltungsgericht ebnet damit einer falschen Verkehrspolitik den Weg“, meint Udo Messer, Vorsitzender des VCD Hessen. Im Gegensatz zu den Richtern ist der VCD nicht der Ansicht, dass wirtschaftliche Gründe die erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft rechtfertigen. „Die ökonomische Bedeutung von Autobahnen wird erheblich überschätzt“, so Messer. Durch die neue Fernstraße werde die Verkehrsbelastung in Nord­hessen insgesamt erheblich steigen, prophezeit der VCD. „Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten“, sagte Messer.

Nach Angaben des VCD ist der Einfluss von Autobahnen auf die wirt­schaftliche Entwicklung wesentlich geringer als allgemein an­ge­nom­men. Wissenschaftliche Untersuchungen in Thüringen hätten er­geben, dass Autobahnen zwar kleinräumig Einfluss auf die Stand­ort­wahl von Betrieben hätten, aber bereits auf regionaler Ebene nur einen vernachlässigbaren Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung zeigten.
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