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Miteinander von Auto- und Radfahrern

Mittwoch, 30. September 2009

Service-Pressemitteilung 17/09 – Berlin, 30.09.09
Wissen und gegenseitige Rücksicht erhöhen Verkehrs­sicher­heit

Während sich für die Sommerradler die Fahrradsaison langsam ihrem Ende zuneigt, lassen sich routinierte Alltagsradler auch von un­ge­müt­licheren Witterungsbedingungen nicht aufhalten. Auch ten­den­ziell nimmt der Anteil der Radler am Verkehrsaufkommen zu und liegt derzeit bundesweit bei zehn Prozent. Für Autofahrer bedeutet das, dass sie auch im Herbst und Winter mit Radfahrern rechnen müssen. Um ein gefahrloses Miteinander zu gewährleisten, rät der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) zu gegenseitiger Rück­sicht­nahme im Straßenverkehr.

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Radfahrer Fahrzeugführer und müssen auf der Fahrbahn fahren, wenn keine be­nutzungs­pflichtigen Radwege vorhanden sind. Be­nutzungs­pflichtig ist ein Radweg nur, wenn er durch das blaue Schild mit dem weißen Fahrrad gekennzeichnet ist. Gibt es kein solches Zeichen, kann der Radler frei wählen, ob er den Radweg oder die Fahrbahn nutzt. Trotzdem kommt es immer wieder zu lebensgefährlichen Si­tua­tio­nen, wenn Autofahrer, die diese Regelung nicht kennen, in einem Akt der Selbstjustiz versuchen, den scheinbar renitenten Radler auf den Radweg zu drängen. Um sich besser auf Radfahrer ein­stellen zu können, sollten daher auch Autofahrer über die jeweils aktuellen Radfahr-Regelungen der StVO Bescheid wissen.
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