Presseinformation Nr. 5/2008 VCD Baden-Württemberg/Aktionsbündnis für einen Bürgerentscheid zu Stuttgart 21, Stuttgart, 11. Februar 2008
Neues Rechtsgutachten
Das Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 war und ist in vollem Umfang zulässig – ein Bürgerentscheid zu dem umstrittenen Projekt ist somit unumgänglich. Stuttgarts Oberbürgermeister Wolfgang Schuster habe rechtswidrig gehandelt. Der Vorwurf die Initiatoren des Bürgerbegehrens hätten die Wähler getäuscht, fällt auf den OB selbst zurück.
Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Rechtsgutachten der renommierten Stuttgarter Anwaltskanzlei Zuck. Beauftragt wurde die Kanzlei vom Aktionsbündnis für einen Bürgerentscheid zu Stuttgart 21 und dem SÖS Gemeinderat Hannes Rockenbauch. Professor Dr. Holger Zuck widerspricht in allen Punkten der Rechtsauffassung der Stadt, das Bürgerbegehren sei unzulässig. Basierend auf dieser Auffassung lehnte der Stuttgarter Gemeinderat am 20.12.2007 den Bürgerentscheid zu Stuttgart 21 ab.
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