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Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg zum Persönlichkeitsrecht

Freitag, 04. Dezember 2009

Pressemitteilung 38/2009 VCD-Landesverband Niedersachsen, 04.12.09, Oldenburg/Hannover.
VCD: „Wir fordern Persönlichkeitsrecht für sichere Ver­kehrs­teilnehmer statt für Drängler und Raser!“/Dauer­video­über­wachungsanlagen sinnvoller Beitrag zur Sicherheit auf Auto­bahnen

Wenig Verständnis zeigt der Verkehrsclub Deutschland (VCD) gegen­über dem gestern veröffentlichten Urteil des Ober­landes­gerichts Oldenburg. Dieses hatte entschieden, dass Beweis­mittel einer Dauervideoüberwachung an der A 1 einen schwer­wiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen. Mit dieser Entscheidung hob das Gericht ein Bußgeld gegen einen Autofahrer auf, das wegen zu dichten Auffahrens auf einen vorausfahrenden Pkw erlassen wurde.

Das ist ja schon eine paradoxe Begründung: Autofahrer, die ge­fährliche Eingriffe in den Straßenverkehr leisten und andere Ver­kehrs­teil­nehmer gefährden, dürfen nicht durch eine Dauer­über­wa­chung überführt werden. Wer hingegen durch Raser und Drängler zu Schaden kommt, hat doch einen viel höheren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht zu erleiden!“, moniert VCD-Landes­vorsitzender Michael Frömming.

Dass ein Beweis aus einer Dauervideoüberwachung gegen Drängler und Raser verwendet werden kann, müsse schnellstens ermöglicht werden. Die dazu erforderliche gesetzliche Grundlage sei sofort auf den Weg zu bringen, fordert der VCD.