Pressemitteilung VCD Hessen, Kassel, 4. April 2012.
Der VCD Hessen begrüßt, dass das Bundesverwaltungsgericht das Nachtflugverbot am Rhein-Main-Airport bestätigt hat.
“Nächtlicher Fluglärm ist eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit“, so VCD-Landesgeschäftsführer Martin Mützel. Der Schutz der Menschen müsse Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen behalten. Grundsätzlich ist eine Kernruhezeit von acht Stunden in der Nacht notwendig.
Der VCD Hessen fordert zudem, auch die Belastungen am Tag zu begrenzen. Mützel: “Die erwartete Steigerung auf 700000 bis 900000 Flügen pro Jahr ist mitten im Ballungsraum nicht zumutbar.” Daher müssen Menge und Lautstärke des Flugverkehrs bis zu einer verbindlich festgelegten Obergrenze reduziert werden.
Die Betriebseinschränkungen durch Streiks und Vulkanausbrüche haben gezeigt, dass auf einen Teil der Flüge verzichtet werden kann. Der Verkehr in die angrenzenden Länder Europas und vor allem innerhalb Deutschlands kann und muss auf die Schiene verlagert werden.
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Autor: VCD Hessen.
Tags: Bundesverwaltungsgericht, Fluglärm, Flugverkehr, Lärmschutz, Nachtflugverbot
Ts, ts, ts … das böse Nachtflugverbot. Tausende liegen gebliebene Passagiere stapeln sich auf Fraport-Feldbetten:
http://www.bild.de/news/inland/nachtflugverbot/passagier-chaos-wegen-nachtflugverbot-25531652.bild.html
Die geben mit ihrer Propaganda einfach nciht auf.