Pressemitteilung 16/2011, VCD Hessen, Kassel, 7. September 2011.
Einen attraktiveren öffentlichen Nahverkehr verspricht sich der ökologische Verkehrsclub VCD von der geplanten Änderung des Personenbeförderungsgesetzes. Verbesserungen für die Fahrgäste seien insbesondere von dem Entwurf der rot-grün geführten Bundesländer zur „Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften“ zu erwarten. Heute soll dieser, als Gegenantrag zum Entwurf des Bundeskabinettes vom 3. August 2011, im Verkehrsausschuss des Bundesrates beraten werden. Der VCD Hessen empfiehlt der Landesregierung, den Änderungsvorschlägen der Länder Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bremen Mitte September im Bundesratsplenum zuzustimmen.
Die Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) an die europarechtlichen Vorgaben der seit 2009 geltenden EG-VO 1370/2007 ist vor allem nötig, um für alle Akteure im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, mehr Planungssicherheit zu erlangen und zügig einen attraktiven Nahverkehr anbieten zu können.
Der VCD beurteilt den alternativen Gesetzesentwurf als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. „Wir unterstützen den rot-grünen Gegenentwurf zur Novellierung des PBefG, da dieser ernsthaft die Ausgestaltung eines attraktiven und fahrgastorientierten öffentlichen Verkehrs ermöglicht“, so VCD-Landesgeschäftsführer Martin Mützel.
Der Gegenentwurf stärkt die Aufgabenträger, also die Städte und Landkreise, die für die Ausgestaltung des ÖPNV politisch verantwortlich sind. Künftig sollen sie allein und nicht mehr die Genehmigungsbehörde, also die Regierungspräsidien, für die Sicherstellung einer „ausreichenden Verkehrsbedienung“ zuständig sein. Der von ihnen aufzustellende Nahverkehrsplan kann qualitative Vorgaben zu Umwelt- und Sozialstandards enthalten, die wiederum bei der Liniengenehmigung verbindlich berücksichtigt werden müssen.
Besonders begrüßenswert ist aus Sicht des VCD, dass zum ersten Mal auf bundesrechtlicher Ebene Fahrgastverbände erwähnt werden. Ihre Interessen sollen bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans angemessen berücksichtigt werden. Martin Mützel: “Mit diesen Vorschlägen werden die Städte und Landkreise endlich in die Lage versetzt, ein qualitativ hochwertiges Nahverkehrsangebot aus einer Hand zu gestalten. Dadurch wäre die Bevölkerung nicht nur ausreichend mit attraktiven Verkehrsleistungen versorgt, sondern es könnten weitere gesellschaftspolitische Ziele wie der Umweltschutz wirksam gesteuert werden.”
Die bereits im Kabinettsentwurf vorgeschlagene Liberalisierung des Fernbusmarktes erfahre im Gegenentwurf der Länder ebenfalls eine positive Weiterentwicklung, so Mützel. Unter anderem regelt er den barrierefreien Zugang, gleiche Fahrgastrechte wie im Bahnverkehr, die Einbeziehung der Fernbusse in die Mautpflicht und eine unternehmensübergreifende Auskunfts- und Vertriebsplattform.
„Wir begrüßen, dass es zukünftig durch die Öffnung des Marktes für Fernlinienbusse ein weiteres Angebot im öffentlichen Verkehr geben wird. Insbesondere für preissensible Menschen werden Busfahrten als Ergänzung zum Angebot im Schienenfernverkehr attraktiv“, betont Mützel.
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Autor: VCD Hessen.
Tags: Bundesrat, Fernbus, Kabinett, Nahverkehrsplan, Personenbeförderungsgesetz