Radverkehr kommt unter die Räder

VCD-Pressemitteilung 37/10 – Berlin, 06.05.10
Rechtsunklarheiten, Bürokratismus und Personalabbau unter Ramsauer

Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) kritisiert Bundes­ver­kehrs­minister Peter Ramsauer für die augenfällige Vernach­lässigung des Fahrradverkehrs. Nach gut sechs Monaten im Amt werde immer deutlicher, dass das umweltfreundlichste Verkehrs­mittel unter seiner Amtsleitung immens an Bedeutung verloren hat.

Wir befürchten, dass der Radverkehr im Bundes­verkehrs­ministerium unter die Räder kommt“, kommentiert Doris Neu­schäfer vom VCD-Bundesvorstand die Entwicklungen der vergangenen Monate. “Wenn die Bundesregierung ihre ehrgeizigen Klima­schutz­ziele erreichen will, dürfen nicht Rechtsunsicherheit, Büro­kratis­mus und Personalabbau den klimafreundlichen Rad­verkehr behindern.“ Während sich vor der Umorganisation im Verkehrs­ministerium sieben Personen um die Förderung des Radverkehrs kümmerten, seien es jetzt nur noch drei. “Mit weniger als der Hälfte der bisherigen Manpower sollen nun die gleichen Aufgaben bewältigt werden. Eine solche Personalpolitik versetzt der Rad­verkehrs­förderung einen schweren Schlag“, so Neuschäfer.

Kritik übt der VCD auch an Äußerungen des Verkehrsministers, wonach die 46. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom September 2009 aufgrund eines Formfehlers nichtig sei. Mit seinem sicherlich gut gemeinten Versuch, den Kommunen den kurzfristigen Abbau alter Verkehrsschilder zu ersparen, habe Ramsauer Un­sicherheit und Verwirrung bei den Landesbehörden, den Kom­mu­nen und Verkehrsteilnehmern ausgelöst.

Entscheidend und wichtig zu wissen ist, dass die neue, zum 1. September 2009 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift zur StVO weiterhin gültig und anzuwenden ist“, betont Neuschäfer. Die Behörden haben also Maßnahmen für den Radverkehr auf Grundlage der neuen Verwaltungsvorschrift anzuordnen, soweit sie sich im Rahmen der alten StVO bewegen. Dies sei bei fast allen Vorgaben der Verwaltungsvorschrift der Fall, ausgenommen die Möglichkeit der Beschilderung von linken Radwegen mit dem Zusatzschild »Rad­fahrer frei«. “Darüber sind wir sehr erleichtert“, so Neuschäfer weiter, “denn die wesentlichen Neuerungen, zum Beispiel die Gleich­rangigkeit von Radfahrstreifen und gebautem Radweg, sind in der Ver­waltungsvorschrift geregelt.

Der VCD bezweifelt zudem, ob die StVO-Novelle tatsächlich nichtig sei. “Der Verkehrsminister hat gar nicht die Kompetenz, die Nichtigkeit verbindlich für die ausführenden Behörden fest­zustellen“, erklärt Neuschäfer. “Letztlich legt er nur seine Rechts­auffassung dar. Man kann in diesem Fall aber auch zum Ergebnis kommen, dass die Verordnung weiterhin gültig ist.“ Der VCD fordert die zuständigen Behörden daher auf, ihren Auslegungs­spielraum bei dieser Frage zu nutzen.

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Autor: VCD-Bundesverband.

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2 Antworten zu “Radverkehr kommt unter die Räder”

  1. Jens sagt:

    Puh … Endlich hat es mal außer extrem spezialisierten Juristen jemand mitbekommen …

    Das Geseiere in der Presse von wegen “für ungültig _erklärt_” war ja nicht auszuhalten …

  2. Ich habe die Verwirrung einmal in unserem Newsletter thematisiert:
    http://www.vcd.org/vorort/hessen/der-vcd/newsletter/newsletter-mai-2010/
    Mich wundert es, dass die Opposition diese Steilvorlage (Widerspruch zwischen Verkehrs- und Justizministerium zu einem öffentlichkeitswirksamen Thema) nicht auskostet. Bin gespannt, wie das weiter geht …

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