Vorübergehende Aufhebung der Nachtflugverbote in Deutschland

VCD-Pressemitteilung 30/10 – Berlin, 22.04.10
VCD warnt vor langfristiger Aufweichung bestehender Regelungen

Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) warnt davor, die in vielen Städten erteilten Sondergenehmigungen für Nachtflüge als Ein­falls­tor für eine Aufweichung der sonst zu Recht geltenden Verbote zu nutzen. Gestrandete Fluggäste, Medikamente und Organe dürften hingegen in dieser Ausnahmesituation auch nachts an ihren Zielort gebracht werden.

Monika Ganseforth vom VCD-Bundesvorstand: “Die Aufhebung der Nacht­flugverbote ist auf möglichst wenige Tage zu beschränken. Zudem müssen für derartige Sonder­genehmigungen enge Grenzen gelten: Allenfalls um gestrandete Urlauber nach Hause zu holen und die medizi­nische Versorgung zu gewährleisten, sollte aus­nahms­weise auch nachts geflogen werden. Die Folgen einer Natur­katastrophe dürfen jedoch keinesfalls dafür genutzt werden, die Erzeugung von extrem gesundheits­schädlichem Fluglärm in der Nacht längerfristig auszudehnen.

Die Fluggesellschaften sollten außerdem nicht vorschnell die Ver­antwortung für die Flug­ausfälle in der Politik suchen. Vielmehr tragen sie eine große Mitschuld, da sie jahrelang das Risiko natürlicher Bedingungen ignoriert hätten. So hätten diese in der Vergangenheit verhin­dert, feste Grenzwerte für Vulkanasche festzulegen. Wegen solch fehlender Daten musste nun zur Sicher­heit der Passagiere berechtigterweise auf Flüge verzichtet werden.

VCD-Flugverkehrsexperte Heiko Balsmeyer: “Staatliche Ausgleichs­zahlungen an Fluggesell­schaften sind nicht gerechtfertigt. Es ge­hört zu einem guten Risikomanagement dazu, sich gegen Risiken zu versichern oder ein entsprechendes unternehmerisches Risiko ein­zugehen. Ohnehin ist der Flugverkehr bereits seit Jahren staatlich übersubventioniert: So ist Kerosin etwa von der Mineral­ölsteuer befreit und auf internationalen Flügen wird im Gegen­satz zu Bahnverbindungen keine Mehrwertsteuer fällig.

Wesentlicher Teil gesellschaftlicher Risikovorsorge müsse nun sein, die finanzielle Ausstattung des Verkehrsträgers Bahn durch den Bund weiter zu verbessern. Denn verglichen mit dem Flugverkehr sei die umwelt­freundlichere Bahn weitaus weniger anfällig für solch weitreichende Ausfälle in Folge von Naturkatastrophen.

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Autor: VCD-Bundesverband.

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