Pressemitteilung VCD Nordost e.V., Berlin, den 25.01.2010
Umweltverband fordert Umwandlung von Parkplätzen in Fahrradabstellplätze
Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) begrüßt das vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg geplante Parkverbot an der East Side Gallery. “Das Parkverbot verbessert nicht nur die Sicht auf dieses einmalige Kunst-Denkmal enorm, sondern erhöht auch die Sicherheit auf dem Fahrradstreifen, der zum Europaradweg R1 gehört” sagt Stefan Kohte, Kreuzberger Aktiver des VCD Nordost.
Der VCD widerspricht ausdrücklich der Darstellung eines Senats-Referatsleiters in der Berliner Zeitung vom 22.01.2010 und der Pressesprecherin der Verkehrsverwaltung im Tagesspiegel vom 23.01.2010. Nicht nur ist das Parkverbot sinnvoll, solche anzuordnen liegt seit der Einrichtung der Verkehrslenkung Berlin (VLB) und den damit verbundenen neuen Aufgaben für die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden 2004 allein bei den Bezirken.
Die VLB, also die Senatsverwaltung, ist für den so genannten “fließenden Verkehr”, Ampeln, Busspuren und Verkehrssicherheit zuständig. Stefan Kohte, VCD Nordost: “Es müsste nachgewiesen werden, dass ein Parkverbot den fließen Verkehr beeinträchtigt – ansonsten ist die Senatsverwaltung und die zu ihr gehörende Verkehrslenkung Berlin schlicht nicht zuständig. Dass dieser Nachweis an der East Side Gallery gelingt, kann ich mir nicht vorstellen.”
Da gegenüber der East Side Gallery seit dem Bau der “O 2 World” kostenfreie Parkplätze im Übermaß vorhanden sind, ist der Parkstreifen vor der East Side Gallery nicht mehr notwendig. Einem Parkverbot steht aus Sicht des VCD Nordost also nichts mehr im Wege. Im Gegensatz zur Darstellung in den beiden Zeitungsartikeln ist für ein Parkverbot keineswegs der Nachweis der Verbesserung der Verkehrssituation notwendig.
Der VCD Nordost fordert die Bezirke auf, ihre Möglichkeiten der aktiven Parkraumpolitik zu nutzen und nicht nur den Status Quo zu verwalten. Dazu gehören Parkverbote zur Aufwertung des Straßenraums, wie an der East Side Gallery, aber auch Parkverbote aus verkehrspolitischen Gründen.
Der VCD Nordost fordert z.B. mehr Lieferzonen in Geschäftsstraßen, vor allem aber mehr Fahrradabstellanlagen auf bisherigen Autoabstellplätzen, insbesondere in Bereichen starken Radverkehrs und fehlendem Platzes für Fahrradständer auf dem Bürgersteig. Denn anstelle eines Autos können so bis zu 10 Fahrräder abgestellt werden.
Zwei erste gute Beispiele gibt es im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg: vor der Rudi-Dutschke-Straße 9 (vor der VCD-Bundesgeschäftsstelle) und vor der Bergmannstraße 5-7 (vor dem neuen Ärzte- und Einkaufshaus).
Fundstellen und rechtliche Quellen zur Zuständigkeitsfrage
Die Zuständigkeiten der Bezirke und der VLB, auf den Webseiten der Stadtentwicklungsverwaltung:
- http://stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/lenkung/behoerden/de/bezirke.shtml
- http://stadtentwicklung.berlin.de/verkehr/lenkung/vlb/de/dauer.shtml
Die gesetzlichen Grundlagen im Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (Anlage zum Allgemeinen Gesetz zum Schutz der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin, ASOG):
Nr 22b (4) i
“Zu den Ordnungsaufgaben der Bezirksämter gehören auf dem Gebiet des Verkehrswesens:[…] (4) im übergeordneten Straßennetz die Anordnung von
[…] i) Maßnahmen für den ruhenden Verkehr […]”
Nr 35
“Zu den Ordnungsaufgaben der Verkehrslenkung Berlin gehören:[...] (2) die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde im übergeordneten Straßennetz, soweit nicht die Bezirksämter (Nr. 22 b Abs. 4 bis 6) zuständig sind”
http://www.berlin.de/imperia/md/content/seninn/abteilungiii/vorschriften/081103_zustkatordnung.pdf
Autor: VCD Nordost.
Tags: Berlin, Fahrradabstellanlage, Parkraum, Parkverbot