VCD-Tipp: Sicher Radeln trotz Eis und Schnee

Service-Pressemitteilung 01/10 – Berlin, 07.01.10

Zum Jahresbeginn hat sich der Winter mit Dauerfrost, Schnee und Eisglätte zurückgemeldet. Für viele Alltagsradler ist das Anlass, ihren Drahtesel stehenzulassen und auf Bus und Bahn aus­zuweichen. Doch vor allem in der Stadt schwingen sich passionierte Radfahrer auch bei widrigen Wetterbedingungen auf den Sattel, um flexibel, schnell und umweltschonend an ihr Ziel zu kommen. Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) gibt dazu Tipps, wie Radler trotz des Winterwetters gut und sicher unterwegs sein können.

Um bei Minusgraden auf dem Rad nicht zu frieren, aber auch nicht in zu warmer Kleidung ins Schwitzen zu geraten, rät der VCD zum Zwiebel-Prinzip: Auf atmungsaktive Funktionsunter­wäsche, die Feuchtigkeit schnell vom Körper weg transportiert, folgt eine wärmende Schicht – etwa ein Fleece-Pullover – und darüber eine wind- und wasserabweisende, aber dennoch möglichst atmungsaktive Jacke. Handschuhe sollten so gewählt werden, dass sie auch bei Gegenwind warmhalten, aber beim Bremsen und Schalten nicht zu sehr einschränken. Eine Radmütze oder – wer mit Helm unterwegs ist – eine Unterziehmütze schützten den Kopf, Ohrenwärmer die Ohren vor kaltem Fahrtwind.

Eis und Schnee begegnet man am besten auf Reifen mit grobem Schneeprofil und – für Fahrräder zulässigen – Straßen-Spikes. Die Fahrradkette muss öfter und gut geschmiert werden, um Schnee und Streusalz zu widerstehen. Leichtgängige Bremszüge und optimal eingestellte Bremsen mit auf das Felgenmaterial abgestimmten, gut wirkenden Bremsbelägen machen die Bremse gut dosierbar und erleichtern das Anhalten bei kritischen Fahr­bahn­verhältnissen. Angepasste Geschwindigkeit ist bei Schnee und Glätte dennoch erforderlich. Wenn es unerwartet rutschig wird, empfiehlt der VCD, das Fahrrad rollen zu lassen und erst dann äußerst vorsichtig zu bremsen. Wer den Sattel etwas niedriger als gewöhnlich einstellt, bekommt bei Bedarf schnell mit beiden Füßen Boden­kontakt.

Sind als benutzungspflichtig gekennzeichnete Radwege oder Rad­fahr­streifen nicht von Schnee oder Eis befreit und unbenutzbar, dürfen Radler auf der allgemeinen Fahrbahn fahren. Damit sollten Auto­fahrer bei Schnee und Eis jederzeit rechnen! Kindersitze sollten aufgrund der erhöhten Unfallgefahr bei Glätte tabu sein.

Grundsätzlich gilt bei Glätte, Schnee und Matsch: Vorausschauend fahren und auf andere Verkehrsteilnehmer achten. Weil es länger dunkel ist, muss man sehen und gesehen werden. Das Fahrradlicht muss funktionieren. Sogenannte Seitenläufer-Dynamos, die von der Seitenwand des Reifens angetrieben werden, rutschen bei Nässe oder Schnee gern durch, und das Licht fällt aus. Der VCD rät daher zumindest zu zuverlässiger Ergänzungsbeleuchtung (mit Prüf­zeichen) und grundsätzlich zu sicheren Beleuchtungs­systemen. Dazu gehören Naben­dynamos, helle, dauerhaltbare LED-Schein­werfer, Standlicht auch vorn und zweiadrige, sicher angeschlossene und verlegte Kabel. Alle Reflektoren am Rad müssen sauber sein, sonst wirken sie nicht. Zusätzliche Aufmerksamkeit schaffen helle Kleidung, am besten mit reflektierenden Streifen, sowie beim Abbiegen gelbe Reflektor-Armbänder.

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Autor: VCD-Bundesverband.

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2 Antworten zu “VCD-Tipp: Sicher Radeln trotz Eis und Schnee”

  1. chris sagt:

    Hab da ma ne Frage.Wurde Gestern vom Ordnungsamt angehalten weil ich auf einem Fussgängerweg mit dem Fahrrad gefahren bin und darf nun 10 € bezahlen.Bin dort nur gefahren weil der Fahrradweg nicht geräumt und auch die Verkehrsstrasse nur unzureichend vom Schnee befreit war und mir die Benutzung der Strasse einfach zu unsicher erschien.Als einzige Alternative blieb dann nur noch der Fussgängerweg der mir noch am sichersten erschien.Ist dies vom Ordnungsamt so rechtens?Denn alle dem Fahrrad zur Verfügung stehenden Straßen bzw Radwege waren nicht ordnungsgemäß vom Schnee befreit!Desweiteren werden ja auch die Radwege die halbwegs vom Schnee geräumt sind von den Fussgängern benutzt und man hat dann dort als Fahrradfahrer gar keine Chance mehr zu fahren (zb Prenzlauer Allee zwischen Ecke Wichert- und Ostseestrasse)und dort streitet das Ordnungsamt dann auch nicht ein und verhängt strafen.MFG chris

  2. Hannes sagt:

    StVO § 2: “(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.”

    Fahrräder sind ebenfalls als Fahrzeuge zu betrachten.

    “4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
    (5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.”

    Konkret: Wenn weder Radweg/-streifen noch Fahrbahn zu benutzen sind, mußt Du als Radler absteigen und auf dem Fußweg schieben. Daher war die Reaktion des Ordnungsamtes korrekt (andernfalls könnten sich ja z.B. auch Autofahrer darauf berufen, daß die fahrbahn nicht geräumt ist und sie deswegen auf den Fußweg ausweichen müssten ;-) .

    Bei Fußgängern auf Radwegen hilft bei diesem Wetter nur nachsichtiges Klingeln. Persönlich habe ich auch schon Fußgänger erlebt, die von glatten, nicht gestreuten/geräumten Fußwegen auf die Fahrbahn ausgewichen sind. Wenn sie nur noch auf der Fahrbahn oder dem Radweg vorankommen – was sollen sie machen. Fliegen können sie nicht. Als Radfahrer kannst Du immer noch absteigen und schieben. Als Autofahrer die Karre stehenlassen.

    Übrigens: Fußgänger sollten sich öfter mal beim Ordnungsamt wegen nicht geräumter Fußwege beschweren (da gibt es die Pflicht der Hausbesitzer!). Radfahrer sollten ihren kommunen druck machen, die Radwege zu räumen (da gibt es m. E. bisher leider noch keine Räumpflicht).

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