Pressemitteilung 38/2009 VCD-Landesverband Niedersachsen, 04.12.09, Oldenburg/Hannover.
VCD: „Wir fordern Persönlichkeitsrecht für sichere Verkehrsteilnehmer statt für Drängler und Raser!“/Dauervideoüberwachungsanlagen sinnvoller Beitrag zur Sicherheit auf Autobahnen
Wenig Verständnis zeigt der Verkehrsclub Deutschland (VCD) gegenüber dem gestern veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg. Dieses hatte entschieden, dass Beweismittel einer Dauervideoüberwachung an der A 1 einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen. Mit dieser Entscheidung hob das Gericht ein Bußgeld gegen einen Autofahrer auf, das wegen zu dichten Auffahrens auf einen vorausfahrenden Pkw erlassen wurde.
„Das ist ja schon eine paradoxe Begründung: Autofahrer, die gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr leisten und andere Verkehrsteilnehmer gefährden, dürfen nicht durch eine Dauerüberwachung überführt werden. Wer hingegen durch Raser und Drängler zu Schaden kommt, hat doch einen viel höheren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht zu erleiden!“, moniert VCD-Landesvorsitzender Michael Frömming.
Dass ein Beweis aus einer Dauervideoüberwachung gegen Drängler und Raser verwendet werden kann, müsse schnellstens ermöglicht werden. Die dazu erforderliche gesetzliche Grundlage sei sofort auf den Weg zu bringen, fordert der VCD.
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Autor: VCD Niedersachsen.
Tags: A1, Gericht, Persönlichkeitsrecht, Videoüberwachung
Manchmal würde ich mir dann doch wünschen, daß der VCD ein wenig über den Tellerrand der Lobbyorganisation hinausgucken würde. Die geforderte Gesetzesänderung legitimiert Videoüberwachung im öffentlichen Raum und negiert die Unschuldsvermutung gegenüber dem Bürger.
“Wenig Verständnis zeigt der Verkehrsclub Deutschland (VCD) gegenüber dem gestern veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg.”
Bei sowas überlege ich ernsthaft, ob ich nicht austreten sollte. Wäre dem VCD ein falsches Urteil lieber gewesen? Muß man unbedingt Urteile kommentieren, wenn man offenkundig nicht die geringste Ahnung von Juristerei hat?
Ob diese PM so glücklich war, sei dahingestellt.
Dennoch läuft hier etwas schief. Als Fußgänger in der Großstadt, auf Bahnhöfen und in der Bahn werde ich mittlerweile fast überall gefilmt. In der Regel nicht von staatlichen Stellen (die einer gewissen Kontrolle unterliegen sollten), sondern diversen, mir weitgehend unbekannten Personen und Organisationen. Ich muss blind vertrauen, dass mit den Aufnahmen nichts passiert; zu letzterem würde ich übrigens bereits die Auswertung zu Werbezwecken (wie viele Passanten nach geschätzten Alter und Geschlecht betrachten ein Plakat?) zählen. Wenn ich nicht gefilmt werden will, ist mein Alltag so nicht mehr durchführbar. Begründet wird dies mit der Abschreckung und Aufklärung von Straftaten. Warum muss ich mir das bieten lassen, warum der Autofahrer hinter der verspiegelten Scheibe nicht?
Antwort auf Jens:
Gibt es in diesem Staat neuerdings Denkverbote? Darf man Urteile verkehrspolitisch nicht kritisieren? Ich dachte, wir leben in einer Demokratie, die es zulässt, andere Meinungen zu vertreten.
Die Pm des VCD-Niedersachsen enthält die Aufforderung, bestehende Gesetze zu überdenken und ggf. zu ändern – ist das verboten? Oder schlimm? Der ADAC hingegen hat das Urteil begrüßt, das ist erlaubt – oder wie?
Wer sich im Übrigen über verkehrspolitische Entscheidungsfindungsprozesse und den Bezug zum juristischen Bereich informieren möchte, dem sei der Verkehrsgerichtstag in Goslar zu empfehlen. Da wir Verkehrspolitik betrieben und Juristerei gemacht…