Urteil: Entschädigung für Fluggäste auch im Verspätungsfall

VCD-Pressemitteilung 87/09 – Berlin, 19.11.09
Schlichtungsstelle Mobilität: Wichtiger Schritt für stärkere Fluggastrechte

Die beim Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) angesiedelte Schlich­tungs­stelle Mobilität begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dass Fluggäste nun auch einen rechtlichen Anspruch auf pauschale Entschädigung im Ver­spä­tungs­fall haben. Bisher galt dieser ausschließlich bei Flug­annullierung und Nichtbeförderung. Voraussetzung für eine Entschädigung ist eine Verspätung von mehr als drei Stunden, wenn diese nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Dieses wichtige Urteil stärke die Rechte der Flugpassagiere. Die Schlichtungsstelle Mobilität erwartet, dass die Flugpassagiere von diesem Recht nun auch verstärkt Gebrauch machen werden. Um eine Welle von Klagen zu verhindern, sei es nun umso wichtiger, dass die ab Dezember tätige neue Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr auch Fälle von Fluggästen bearbeite.

Heidi Tischmann, Leiterin Schlichtungsstelle Mobilität: “Aufgrund des heutigen Urteils wird Fluggästen endlich ein Mittel an die Hand ge­geben, auch bei Verspätungen Entschädigungsleistungen von den Flugunternehmen einzufordern zu können. Die Schlich­tungs­stelle Mobilität war bisher die geeignete Anlaufstelle, diese Ansprüche auch außergerichtlich durchzusetzen. Leider beteiligt sich jedoch bisher noch kein einziges Flugunternehmen an der neuen Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Dies muss sich nun spätestens mit dem heutigen Urteil des EuGH dringend ändern.

Die Schlichtungsstelle Mobilität arbeitet seit dem 1. Dezember 2004 verkehrsträger­übergreifend unter dem Dach des VCD. Sie gibt Reisenden Hilfestellung bei Problemen im öffentlichen Fernverkehr und führt im Streitfall eine außergerichtliche Lösung herbei. Bisher arbeiteten 83 ausländische Flugverkehrsunternehmen mit der Schlichtungsstelle zusammen. Die Zusammenarbeit mit deutschen Fluggesellschaften gelang jedoch nur teilweise, seit zwei Jahren kooperiere keine einzige deutsche Fluggesellschaft mehr. Die Finanzierung der Schlichtungsstelle beim VCD durch das Bun­des­ver­braucher­schutz­ministerium läuft Ende November aus. Ab dem 1. Dezember übernimmt die Schlichtungs­stelle für den öffent­lichen Personenverkehr diese Arbeit, die allerdings bisher aus­schließlich von sieben Bahnunternehmen getragen werde.

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Autor: VCD-Bundesverband.

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