VCD fordert Landesgeld für hessischen Schüler­verkehr

Pressemitteilung VCD-Hessen-PM 32/2009,4.11.2009
Landtagsanhörung zum ÖPNV-Gesetz/„Fortschreibung der­zeitiger Missstände“

Als „Fortschreibung derzeitiger Missstände“ bezeichnet der Ver­kehrs­club Deutschland (VCD) den Entwurf für ein neues ÖPNV-Gesetz in Hessen. Unglücklich sei insbesondere die Regelung zum Schüler­verkehr, heißt es in einer Stellungnahme des VCD Hessen, die am Donnerstag (5. November 2009) im Verkehrsausschuss des Landtags behandelt wird. Der ÖPNV muss nach Ansicht des VCD stärker gefördert werden, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundes­regierung zu erreichen.

Der Umwelt- und Verbraucherverband kritisiert, dass sich das Land Hessen nicht verpflichtet, die durch den Schülerverkehr ent­stehenden Mehrkosten zu übernehmen. Stattdessen werden nur die sogenannten „Regionalisierungsmittel“ des Bundes als Unter­stützung für den gesamten öffentlichen Verkehr einschließlich Aus­bildungs­verkehr zugesagt. Eigene Landesmittel, wie sie bis zur Bahnreform Anfang der 90er Jahre selbstverständlich waren, sind nur noch als „Kann-Bestimmung“ vorgesehen.„Dies ist als Versuch des Landes zu verstehen, eigene Aufgaben mit Bundesgeldern zu finanzieren“, so VCD-Geschäftsführer Martin Mützel.

Auch Fahrschüler sind vollwertige ÖPNV-Kunden. Sie haben nicht nur Anspruch auf zuverlässige und sichere Beförderung, sondern auch auf ein ausreichende Qualitäts- und Komfortniveau“, stellt der VCD fest. Er fordert dafür eine bessere Abstimmung zwischen den Schulverwaltungen und den Verkehrsunternehmen. Durch ge­staffelte Schulanfangszeiten ließen sich zum Beispiel die Schüler­verkehre wirtschaftlicher und attraktiver gestalten.Der VCD hält es für notwendig, „den Schülern Bus und Bahn als angenehmes und praktisches Verkehrsmittel zu vermitteln“, so die Stellung­nahme. Nur so sei gewährleistet, dass Jugendliche im Alter von 18 Jahren nicht dem Öffentlichen Verkehr dauerhaft den Rücken kehren.

Der VCD kritisiert zudem, dass nur Buslinien, die eine Kreisgrenze queren, als „regionaler Verkehr“ gefördert werden können. Diese Regelung benachteilige flächenmäßig große Landkreise. „Die Ver­bindung von Bad Wildungen nach Allendorf/Eder innerhalb des Kreises Waldeck-Frankenberg ist sicher mehr als rein lokaler Verkehr“, so VCD-Landesgeschäftsführer Martin Mützel. Nicht ge­re­gelt ist außerdem die Abstimmung zwischen parallel ver­kehrenden regionalen und lokalen Linien, wie es sie zum Beispiel zwischen Hanau und Bruchköbel im Main-Kinzig-Kreis gibt.

Mittelfristig hält der VCD eine grundlegende Überarbeitung des ÖPNV-Gesetzes für erforderlich. Um die Klimaschutzziele der Bun­des­regierung zu erfüllen, müsse die Förderung des öffentlichen Nah­verkehr in Hessen eine höhere Priorität genießen als der Bau von Straßen. Das Potenzial ist nach Ansicht des VCD hoch: Bisher nutzten nur 14 Prozent der Hessen auf dem Weg zur Arbeit Busse und Bahnen. „In anderen Regionen ist dieser Anteil wesentlich höher“, meint das VCD-Landesvorstandsmitglied Werner Geiß.

Verwandte Artikel

Autor: VCD Hessen.

Tags: , ,

Hinterlasse eine Antwort