Billigflieger: Ist der Planfeststellungsbeschluss für den Flughafenausbau hinfällig?

Pressemitteilung 29/2009, VCD Hessen, 21.9.2009
Der Verkehrsclub Deutschland fordert Wiederaufnahme des Verfahrens

Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der vierten Bahn am Flug­hafen Frankfurt ist hinfällig. Diese Behauptung wagt der hessische VCD-Vorstand Werner Geiß angesichts der Ver­hand­lungen zwischen dem Flughafenbetreiber Fraport und der Billig-Airline Easyjet. Nach dem vorläufigen Verzicht auf das dritte Terminal sei dies ein weiteres Eingeständnis von Fraport, dass es jenen prognostizierten Bedarf für eine weitere Landebahn nicht mehr gebe. Geiß: „Galt der Ausbau bislang einer unverzichtbaren Dreh­kreuz­funktion und dem Reisebedarf eines boomenden Fi­nanz­sektors, buhlt man nun um Billigflieger, um überflüssige Kapazitäten auszulasten.

Im Laufe des Planungsverfahrens sei aber gerade jener einst prognostizierte Bedarf an zusätzlichem Flugverkehr zum einzigen und zugleich höchstrangigen öffentlichen Interesse erhoben wor­den. Geiß beruft sich auf seine Erfahrungen als Betroffener im Pla­nungs­verfahren: „All unsere Einwendungen wurden in der Sache durchaus als zutreffend anerkannt, konnten in der juristischen Abwägung aber nicht gegenüber dem so überragenden Gemeinwohl einer prophezeiten Flugverkehrsnachfrage standhalten.

Tatsächlich habe die Rechtsauffassung, selbst von der Realität widerlegte Bedarfsprognosen seien für Verkehrsprojekte noch verbindlich, dazu geführt, dass Deutschland das dichteste Netz an Schnellstraßen und Flughäfen in Europa aufweise. „Gerade für den Flugverkehr hat der Steuerzahler schon immense Überkapazitäten finanziert.“, behauptet Geiß. „Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, eine an den volkswirtschaftlichen Bedürfnissen orientierte Rechts­grundlage zu schaffen.

Geiß vertraut aber auf die Objektivität der Verwaltungsgerichte, die schon mit der ablehnenden Haltung zu Nachtflügen nachgewiesen wurde. Auch bei der Debatte um ein riesiges Kohlekraftwerk im westfälischen Datteln hätten die Richter volkswirtschaftliche und ökologische Vernunft gezeigt. Den Anstoß für eine zu­kunfts­weisende Verkehrsplanung müsse aber die verantwortlichen Politik geben. „Die Landesregierung und die Frankfurter Ober­bürger­meisterin sind nun als Vertreter der öffentlichen Mehr­heits­eigner in der Pflicht, den Bau der Landebahn zu stoppen.“, fordert Geiß. „Angesichts der Wirtschafts­krise, der Klima­schutz­debatte und des rückläufigen Flugverkehrs ist das die einmalige Gelegen­heit, eine weise Entscheidung ohne Gesichts­verlust zu treffen.

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Autor: VCD Hessen.

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Eine Antwort zu “Billigflieger: Ist der Planfeststellungsbeschluss für den Flughafenausbau hinfällig?”

  1. Stefan sagt:

    Leider ist bei unseren hessisches Politikern oder gar der Fraport selbst keine Aussicht auf Vernunft zu erwarten.
    Diese kann man wohl nur durch eine Revision am nächst höheren Gericht erzwingen.
    Die Chancen dafür stehe nicht schlecht wie ich meine. Auch die Richter müssen sich doch von der Fraport auf übelste Art und Weise hinters Licht geführt vorkommen.
    Erst abwarten bis die Richter gesprochen haben und dann plötzlich zwei so dicke Katzen aus dem Sack zu lassen ist schon fast kriminell zu nennen.

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