Neue Fahrgastrechte und neue Schlichtungsstelle

VCD Pressemitteilung 58/09 – Berlin, 27.07.09
VCD: Rechte von Fahr- und Fluggästen in Gefahr

Aus Sicht des Verkehrsclub Deutschlands e.V. (VCD) ist trotz des am Mittwoch in Kraft tretenden Fahrgastrechtegesetzes nicht si­cher­gestellt, dass Fahr- und Fluggäste künftig ihre Rechte tat­säch­lich wahrnehmen können. Aufgrund einer fehlenden, gleich­wertigen Nachfolgerin für die bisherige Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD seien Bahn- und Flugkunden mittelfristig gegenüber den Verkehrsunternehmen künftig eher schlechter gestellt. Durch die komplette Neugründung einer Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr im Rahmen des neuen Gesetzes drohe ein Vakuum in der Bearbeitung von Kundenbeschwerden. In ihrer derzeitigen Form könne die neue Stelle zudem keine Anfragen von Fluggästen mehr entgegennehmen, was bei der Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD fünf Jahre lang möglich war. Kritik übt der VCD auch an dem von den Bahnunternehmen erstellten Beschwerde­formular bei Zugverspätungen. Dessen Un­über­sichtlichkeit schrecke Kunden ab, ihr Recht auf Entschädigung wahrzunehmen.

Michael Gehrmann, Bundesvorsitzender des VCD: “Fünf Jahre lang wur­den Steuergelder in den Aufbau der erfolgreichen, neutralen und verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD gesteckt. Diese Stelle wird nun komplett abgeschafft und durch eine neue ersetzt, ohne Übergabe und ohne die ge­sam­mel­ten Erfahrungen und Kontakte weiter zu nutzen. So werden die Beschwerden von Kunden des öffentlichen Verkehrs nicht nahtlos weiterbearbeitet werden können. Dies ist nicht nur ein herber Rückschlag für die Rechte von Bahn- und Fluggästen sondern auch eine enorme Verschwendung von Steuergeldern und damit ein Armutszeugnis für die Politik.“ Die zuständigen Ministerien für Verbraucherschutz und Verkehr müssten hier dringend nach­bessern, um auch künftig eine professionelle Schlichtung sicherzustellen.

Die Schlichtungsstelle Mobilität arbeitet seit dem 1. Dezember 2004 verkehrsträgerübergreifend unter dem Dach des VCD. Sie gibt Reisenden Hilfestellung bei Problemen im öffentlichen Fernverkehr und führt im Streitfall eine außergerichtliche Lösung herbei. Die Finanzierung durch das Bundesverbraucherschutzministerium läuft Ende November aus. Ab dann soll die neue Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr – bisher nur von Bahnverkehrsunternehmen getragen – die Arbeit weiterführen. Bislang habe sich kein einziges Flugunternehmen bereit erklärt, dem Trägerverein beizutreten, weshalb Beschwerdefälle von Fluggästen nicht bearbeitet werden könnten. Unklar sei, ob sich ausländische Fluggesellschaften überhaupt an der neuen Schlichtungsstelle beteiligen dürften.

Birgit Zandke-Schaffhäuser, Juristische Leiterin der Schlich­tungs­stelle Mobilität: “Bis heute hat die Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD mehr als 13 000 Anfragen vor allem von Bahn- und Flug­reisenden bearbeitet. 68 Prozent der Anfragen von Reisenden bei der Schlichtungsstelle Mobilität beziehen sich auf den Ver­kehrs­träger Flugzeug, 30 Prozent auf die Bahn. 84 ausländische Flug­unternehmen arbeiten erfolgreich mit der Schlichtungsstelle Mobilität zusammen. Wenn es nicht gelingt, den hohen Anteil an Flug­beschwerden auch in der künftigen Schlichtungsstelle unterzubringen, wird ein Großteil der Verbraucher ab Anfang Dezember im Regen stehen gelassen.

Prof. Klaus Tonner, Beiratsvorsitzender der Schlichtungsstelle Mo­bi­li­tät: “Aufgabe der Politik wäre es gewesen, den richtigen ver­kehrs­trägerübergreifenden Ansatz der Schlichtungsstelle Mobilität zu unterstützen und auch die beiden führenden deutschen Flug­gesellschaften zur Mitarbeit zu bewegen. Hier hat die Politik versagt und unterstützt nun eine Einrichtung, deren Ziel sich von vornherein nur auf einen Verkehrsträger beschränkt. Fluggäste bleiben nun mit ihren Problemen entgegen geltendem europäischem Recht allein und sind darauf angewiesen, sich ihre Rechte vor Amtsgerichten zu erkämpfen. Kurz vor der Bundes­tags­wahl ist die Politik beim Verbraucherschutz trotz des neuen Fahr­gast­rechte-Gesetzes leider eingeknickt.

Kritik übt der VCD auch an dem von den Bahnunternehmen er­stellten Beschwerdeformular, das ab Mittwoch beim Service­personal im Zug, in den Vertriebsstellen der teilnehmenden Bahnen, im Internet und bei den DB Service Points erhältlich ist. Anstatt es den Verbrauchern möglichst leicht zu machen, ihre Rechte im Ver­spätungsfall unbürokratisch und schnell wahrnehmen zu können, müssten sie einen DIN A3 großen Beschwerdebogen mit 48 Fragen ausfüllen. Dies schrecke die Kunden ab. Der VCD weist deshalb Bahn­kunden darauf hin, dass eine Beschwerde im Falle einer Zug­verspätung auch ohne das Formular möglich ist. Von diesem Recht sollten sie rege Gebrauch machen.

Um Verbrauchern einen guten Überblick über die neuen Fahr­gastrechte zu geben, hat die Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD eine entsprechende Broschüre veröffentlicht. Ein pdf der Broschüre kann – auch barrierefrei – unter www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org heruntergeladen werden.

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Autor: VCD-Bundesverband.

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Eine Antwort zu “Neue Fahrgastrechte und neue Schlichtungsstelle”

  1. frank jakob sagt:

    es ist schon eine frechheit was man sich alles bieten lassen muss als kunde der DB und wenn man sich beschwert wird man auch noch angeranzt also deutsche bahn habe gestern in ratingen ost auf s6 richtung köln gewartet -vergeblich-2std gewartet und als auf dem laufband stand das die 4:15 bahn auch ausfällt bin ich für 90 euro mit dem taxi gefahren aber das man mir noch nichtmals das beschwerdefomular aushändigt angeblich keins vorhanden finde ich schon lachhaft und diese unfreundlichkeit der DB mitarbeiter müsste auch nicht sein tief gesunken DB schreibe meinen frust einfach jetzt überall rein auch wenn es umsonst ist -wie das warten auf die bahn-

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