Schlichtungsstelle Mobilität begrüßt Gerichts­urteil zur Stärkung der Fluggastrechte

VCD Pressemitteilung 53/09 – Berlin, 09.07.09
Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Fluggäste/Entschädigung für annullierte Flüge leichter einzuklagen

Die beim Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) angesiedelte Schlich­tungsstelle Mobilität begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Ge­richtshofes zur Stärkung der Fluggastrechte. Danach können Flug­gäste nun bei einem Flug innerhalb der EU ihre Klage auf Aus­gleich­zahlung im Falle einer Annullierung beim Gericht des Abflug­ortes oder dem des Ankunfts­ortes erheben. Je nach Entfernung können die Passagiere bis zu 600 Euro für die Annullierung und die daraus entstandenen Unannehmlichkeiten verlangen. Bisher war ungeklärt, wo man klagen konnte, was viele Flugpassagiere daran hinderte, ihre Rechte durchzusetzen.

Birgit Zandke-Schaffhäuser, Juristische Leiterin der Schlich­tungs­stelle Mobilität: “Auf dieses Urteil haben die Fluggäste jahrelang warten müssen. Bisher gab es bei den Passagieren eine erhebliche Unsicherheit, wo Ausgleichs­zahlungen eingeklagt werden können. Das heutige Gerichtsurteil bringt den Fluggästen endlich Rechts­sicherheit und führt dazu, dass sie künftig ihre Rechte auch besser nutzen können. In unserer Schlichtungsstelle beziehen sich rund 20 Prozent aller Beschwerden beim Flugverkehr auf die Ausgleich­zahlungen bei Annullierung. Künftig wird es nun den Fluggästen leichter fallen, an das ihnen zustehende Geld zu kommen.

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Autor: VCD-Bundesverband.

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