Car-Sharing-Antrag im Bundestag

VCD-Pressemitteilung 45/09 – Berlin, 16.06.09
VCD: StVO ändern, Auto-Teilen fördern

Morgen behandelt der Verkehrsausschuss des Deutschen Bun­des­tages einen Antrag der Grünen, der darauf abzielt, durch Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO) öffentliche Stellplätze für Car-Sharing-Autos zu reservieren. Angesichts der jahrelang verschleppten Regelung für Car-Sharing-Stellplätze fordert der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) von der Bundesregierung, der Blockade­haltung des Bundes­wirtschafts­ministeriums ent­gegen­zutreten und die notwendigen Gesetzesänderungen endlich auf den Weg zu bringen.

Werner Korn vom VCD-Bundesvorstand: “Mehr als 130 000 Men­schen bundesweit nutzen Car-Sharing-Angebote und tragen so zu einer zukunftsfähigen Mobilitätskultur bei. Die jährlichen Zu­wächse von zuletzt 20 Prozent zeigen, dass Car-Sharing immer mehr Akzeptanz erfährt.” Damit sei das Potential jedoch noch lange nicht ausgeschöpft: Nach einer Studie im Auftrag des Bundes­verkehrs­ministeriums kämen rund 2,5 Millionen Menschen in Deutschland für Car-Sharing in Frage. Korn: “Um Car-Sharing wirklich voran­zu­bringen, ist es notwendig, die Autos dorthin zu bringen, wo die Menschen wohnen. Denn nur, wenn die Car-Sharing-Stationen gut erreichbar sind, werden sie auch genutzt. Voraussetzung dafür, dass Kommunen nach einheitlichen Kriterien wohnortnahe, reservierte Stellplätze für Car-Sharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßen­raum ausweisen können, sind Änderungen des Straßen­verkehrs­gesetzes und der StVO. Den Gesetzesinitiativen müssen nun endlich Taten folgen.

Seit 2007 liegt ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundes­ver­kehrs­ministeriums (BMVBS) vor, der jedoch bis heute durch ein Veto des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) blockiert wird. Das BMWi begründet seinen Widerstand damit, dass Auto­verleiher nicht be­nach­teiligt werden dürften. Gerd Lottsiepen, verkehrs­politischer Sprecher des VCD: “Das Argument führt in die Irre. Es kommt auf die Nutzung an. Wenn Autoverleiher auch Car-Sharing-Fahrzeuge anbieten, sollen diese Pkw die reservierten Parkplätze selbst­verständlich nutzen können. Das BMWi gefällt sich mal wieder darin, ökologische Ansätze in der Verkehrspolitik abzuschmettern und setzt nur darauf, der Autoindustrie Subventionen hinter­her­zu­werfen.

Die meisten Autos seien keine Fahr-, sondern Stehzeuge, die im Durch­schnitt 23 Stunden pro Tag nicht genutzt würden. Trotzdem ver­schlän­gen sie Geld für hohe Fixkosten wie Versicherungen, Steuern, Reparaturen und verlören beständig an Wert. Lottsiepen: “Im Durchschnitt ersetzt ein Car-Sharing-Auto mehr als fünf private Pkw. Dies mindert den Flächenbedarf und entlastet die Umwelt. Wer Car-Sharing in Kombination mit dem Umweltverbund aus Bus und Bahn, Fahrrad und eigenen Füßen als Alternative zum eigenen Auto nutzt, spart zudem eine Menge Geld.

Der VCD schlägt vor, die Car-Sharing-Stationen durch ein Halte­verbot-Verkehrszeichen beispielsweise analog zum Taxenstand zu kenn­zeichnen und das Zeichen »Blauer Engel« für Car-Sharing-Anbieter, das zeitnah zu modifizieren sei, zur Voraussetzung dafür zu machen, dass ihre Fahrzeuge auf diesen reservierten Plätzen parken dürfen. Mit der Erteilung des »Blauen Engels« seien hohe Quali­täts­ansprüche an die Umweltverträglichkeit der Fahr­zeug­flotten der Car-Sharing-Anbieter verbunden.

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Autor: VCD-Bundesverband.

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