Streiks im Personenverkehr der Bahn und im Flugverkehr

VCD Servicepressemitteilung 03/09 – Berlin, 29.01.09
Schlichtungsstelle Mobilität gibt Tipps für Reisende

Nach den ersten Warnstreiks der Bahngewerkschaften GDBA und Trans­net am heutigen Donnerstag, drohen in den kommenden Ta­gen weitere Arbeitsniederlegungen im Personenverkehr der Deut­schen Bahn. Und auch bei einigen Fluggesellschaften sind für heute wieder Streiks angekündigt. Welche Rechte Bahn- und Flugreisende bei Verspätungen und ausgefallenen Zügen oder Flügen haben, darüber informiert die beim Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) angesiedelte Schlichtungsstelle Mobilität.

Aufgrund der Bahnstreiks rät die Schlichtungsstelle allen Reisenden, sich im Internet (www.bahn.de) oder kostenlos per Telefon (0800/ 0 99 66 33) bei der Bahn zu erkundigen, ob die gewünschte Ver­bindung angeboten wird. Alle, die bereits ein Ticket bei der Deutschen Bahn AG gekauft haben und die Reise aufgrund der Streiks nicht antreten, können sich diese Fahrkarten von der Deutschen Bahn zurückerstatten lassen. Dies trifft aus Kulanz auch für nicht erstattbare Tickets mit Zugbindung zu.

Im Falle einer Verspätung, durch die ein Anschluss verpasst wird, hat der Bahnkunde laut geltender Rechtslage folgende Mög­lich­keiten:

  • auf Weiterfahrt verzichten, gebührenfreie Erstattung des Fahr­preises für die nicht durchfahrene Strecke;
  • auf Weiterfahrt verzichten, kostenlos mit dem nächsten Zug zum Abgangsbahnhof zurückkehren;
  • einen anderen Zug nehmen, die Deutsche Bahn hebt im Streikfall die Zugbindung auf, wodurch auch ein höherwertiger Zug genutzt werden kann.

Im Falle von Flugstreiks haben Passagiere laut Schlichtungsstelle Mobilität das Recht:

  • auf eine Umbuchung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze;
  • auf sogenannte Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Er­frischungen, gegebenenfalls eine Hotelunterbringung, zwei kostenlose Telefonate, Faxe oder E-Mails;
  • auf Rückerstattung der Ticketkosten – bei einer Annullierungen sofort; bei Verspätungen, wenn der Flug mindestens fünf Stunden ver­spätet ist. Wer von seinem Flug zurücktreten möchte, muss diesen Rücktritt aber auch erklären und in jedem Fall die Fluglinie informieren.

Die Frage, ob auch im Falle eines Streiks Ausgleichzahlungen zu leisten sind, ist umstritten. Während sich DB AG und Fluglinien auf höhere Gewalt berufen, geht die Schlichtungsstelle davon aus, dass höhere Gewalt nur etwas sein kann, das von außen auf das Unternehmen einwirkt und von diesem nicht zu kontrollieren ist. Dazu zählten Schneetreiben, Terrorwarnungen oder Flug­lotsen­streiks, nicht aber Streiks von Piloten oder DB-Personal.

Bei Problemen können sich Reisende kostenlos an die Schlich­tungs­stelle Mobilität beim VCD wenden (www.schlichtungsstelle-mobilitaet.de).

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Autor: VCD-Bundesverband.

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