Fahrgastrechtegesetz im Bundestag – VCD fordert Nachbesserungen für fahrgastfreundlichere Bahn

VCD-Pressemitteilung 08/09 – Berlin, 29.01.09

Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) begrüßt, dass es künftig bun­des­weit geltende gesetzliche Regelungen für Fahrgäste im Eisen­bahn­verkehr geben wird. Heute diskutiert der Bundestag in erster Lesung das sogenannte Fahrgastrechtegesetz. Mit dem Gesetz­entwurf würde eine längst überfällige Regelung für mehr Ver­brau­cher­schutz im Öffentlichen Verkehr auf den Weg gebracht, so der VCD. Allerdings reichten die vorgesehenen Entschädigungen für Bahn­kunden bei weitem nicht aus. So sehe der Gesetzentwurf unter anderem eine Rückerstattung von einem Viertel des Fahr­preises erst ab 60 Minuten Verspätung vor. Aus Sicht des VCD müsse eine Entschädigungsregelung jedoch bereits ab einer Verspätung von 30 Minuten greifen – so, wie es auch vom Bundes­rat gefordert werde.

VCD-Bundesvorsitzender Michael Gehrmann: “Das Fahr­gast­rechte­gesetz ist eine gute Nachricht für alle Kunden der Bahn. Allerdings geht der Entwurf nicht weit genug. Die Abgeordneten müssen dringend nachbessern. Die Entschädigungs­regelung ab 60 Minuten ist aus einer geplanten EU-Verordnung übernommen worden. Dort ist man jedoch von langen grenz­überschreiten­den Eisen­bahn­fahrten ausgegangen. Für den Fern- und Nahverkehr in Deutsch­land ist die Zeitspanne von 60 Minuten hingegen viel zu lang.

Zudem müssten in das Gesetz alle öffentlichen Verkehrsmittel ein­bezogen werden, so dass auch Nutzerinnen und Nutzer von Bussen und Fähren von den neuen Fahrgastrechten profitieren können. Durchweg positiv bewertet der VCD, dass im Gesetz­entwurf bei Entschädigung im Verspätungsfall die gesamte Strecke be­rück­sich­tigt werde, über die der Fahrschein ausgestellt sei. Damit spiele es keine Rolle, welche Teilstrecken mit dem Nah- und dem Fern­verkehr zurückgelegt würden. Zu begrüßen sei zudem, dass durch das neue Gesetz Fahrgäste ein umfassendes Recht zur Benutzung von Ersatzzügen erhalten sollen, wenn ihr Nah­verkehrs­zug Verspätung hat. Allerdings müsse dieses Recht ohne Ein­schränkungen und auch bei Verspätungen im Fernverkehr gelten, fordert der ökologisch orientierte Verkehrsclub. Ein großer Gewinn für Kunden und Eisenbahnunternehmen stelle die Verankerung der außer­gerichtlichen Streitschlichtung im Gesetz dar.

Heidi Tischmann, VCD-Verkehrsreferentin: “Schon heute gibt es jähr­lich 11,2 Milliarden Personenfahrten mit dem Nahverkehr und 120 Millionen mit dem Fernverkehr. Verbriefte Fahrgastrechte machen das Bahnfahren für die Kundinnen und Kunden noch attraktiver. Damit lassen sich dauerhaft neue Fahrgäste gewinnen und Kosten durch Entschädigungsleistungen ausgleichen. Für die Unter­nehmen steigt der Ansporn, Pünktlichkeit und Service weiter zu verbessern.

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Autor: VCD-Bundesverband.

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