Vier Jahre Schlichtungsstelle Mobilität

VCD-Pressemitteilung 83/08 – Berlin, 27.11.2008
Schlichtung im Fernverkehr muss gesichert bleiben!

Wie soll in Zukunft die außergerichtliche Schlichtung im Öffentlichen Fern­ver­kehr aussehen? Über verschiedene Modelle wurde heute in Berlin auf einer Tagung der Schlich­tungs­stelle Mobilität diskutiert. Fest steht, dass es auch nach Auslaufen der Finanzierung der Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) Schlichtung im Fernverkehr geben wird. Ein entsprechender Paragraph wurde auf Drängen des VCD und anderer Ver­brau­cher­ver­bände in den im Oktober veröffentlichten Gesetz­entwurf für Fahr­gast­rechte aufgenommen. Angedacht ist, dass die Deutsche Bahn AG gemeinsam mit anderen Bahn- und Flug­unternehmen ein Konzept für eine unabhängige verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstelle erarbeitet, die von den Unternehmen finanziert wird. Bisher arbeiten die Verkehrs­unternehmen freiwillig mit der Schlichtungsstelle Mobilität zusammen. Dieses vom Bundes­ministerium für Ver­braucher­schutz finanzierte Modell läuft noch bis Ende 2009.

Michael Gehrmann, VCD-Bundesvorsitzender: “Seit vier Jahren ar­bei­tet die Schlichtungsstelle Mobilität engagiert und erfolgreich für mehr Kundenfreundlichkeit im Öffentlichen Fernverkehr. Damit auch in Zukunft bestmöglich in Streitfällen vermittelt werden kann, muss die Neutralität der Schlichtungsstelle gewahrt bleiben. Des­wegen wäre es sinnvoll, Verbraucherverbände an der Konzeption der künftigen Schlichtungsarbeit zu beteiligen. Auch sollte auf die vorhandenen Ressourcen und langjährige Erfahrung der Schlichtungsstelle Mobilität zurückgegriffen werden.

Bei der Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD sind seit ihrer Grün­dung im Dezember 2004 über 11 000 Anfragen eingegangen. Davon konnten bisher rund 10 600 abschließend bearbeitet werden, in knapp 2 400 Fällen wurde dabei ein Schlichtungsverfahren durch­geführt. Die Schlichtungsstelle Mobilität vermittelt in Streit­fällen rund um Fernverkehrsreisen kostenlos zwischen Kunden und Unternehmen. Die häufigsten Anlässe zur Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle Mobilität sind im Schienenverkehr Verspätungen, Fahrpreisnacherhebungen und Probleme mit der Bahncard. Im Flugverkehr sind es Annullierungen, Verspätungen und Unregel­mäßig­keiten beim Gepäcktransport.

Die Deutsche Bahn AG nutzt das Vermittlungsangebot der Schlichtungsstelle Mobilität seit Anfang an. Auch zahlreiche Fluggesellschaften wie Alitalia, Emirates, KLM, Iberia, American Airlines, SAS, TAP, Delta beteiligten sich an Schlichtungsverfahren. “Leider lehnen aber einige wichtige Flugverkehrsunternehmen eine Zusammenarbeit mit uns immer noch ab“, beklagt Birgit Zandke-Schaffhäuser von der Schlichtungsstelle Mobilität. “Dazu gehören vor allem die deutschen Flugunternehmen. Hier sind dringend Gespräche von Seiten der verantwortlichen Bundesministerien mit den Fluggesellschaften nötig.

Ein Hintergrundpapier mit aktuellen Zahlen gibt es im Internet zum Download unter www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org oder in der VCD-Pressestelle.

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Autor: VCD-Bundesverband.

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