Küstenautobahn auch rechtlich bekämpfen

VCD-Landesverband Niedersachsen, Pressemitteilung 28/2008, 20.10.08 Hannover.
Unterstützung für Betroffene der Autobahnplanung/VCD tritt Schutz- und Klagefonds bei/Küstenautobahn auch rechtlich bekämpfen

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) Landesverband Niedersachsen ist dem „Schutz- und Klagefonds gegen die Küstenautobahn A22“ bei­getreten. Damit unterstützt der Umwelt- und Ver­brau­cher­ver­band die vorbildliche Arbeit der Aktiven vor Ort, die sich notfalls auch juristisch gegen das umstrittene Projekt wehren wollen. Der VCD wird sich auch weiterhin politisch in dieser Frage engagieren.

Nach Ansicht des VCD ist das auf 1119 Mio. Euro geschätzte Fern­straßen­projekt „sehr dünn und widersprüchlich“ begründet. „Die Planung ist weder angemessen, noch geeignet, die vorgegebenen Ziele zu erreichen“, so der stellvertretende Landes­vorsitzende Martin Mützel. Zudem wären bundes- und europarechtlich kritische Eingriffe in Schutzgebiete unumgänglich. Daher sieht der VCD gute Chancen bei Klagen der Betroffenen. Nach heutigem Stand besteht auch angesichts einer Kosten­explosion im Straßenbau faktisch keine Aussicht, die geplante private Finanzierung der Elbquerung im Zuge der Küstenautobahn zu erreichen. Die volle Nutzbarkeit eines ohne Beteiligung des Staates gebauten Elbtunnels lag allen Ver­kehrs­untersuchungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur A 22 zugrunde. „Der teure Tunnel ist angesichts geringer zu erwartender Maut-Einnahmen für Investoren völlig uninteressant. Und ohne Tunnel verfehlt die Straße dann endgültig ihre vor­ge­se­he­nen Funktion als Verbindung zwischen Ostseeraum und den Wirtschaftszentren Westeuropas[1]“, so Mützel. Es bestehen daher gute Chancen, das Projekt als Ganzes zu kippen.

Wichtig ist es laut VCD, auch weiterhin die Planung des kom­pletten Bau­vorhabens kritisch zu hinterfragen und sich nicht in Varianten­diskussionen zu verzetteln. Zudem solle kein Betroffener hoffen, dass andere Abschnitte vorgezogen würden und der eigene „auf die lange Bank“ gerate. Mützel: „Das Sankt-Florians-Prinzip ist dumm. Kein Haus ist deshalb sicher, weil schon ein anderes brennt.

Der VCD setzt sich bei den Hinterlandanbindungen der Seehäfen für einen Ausbau vorhandener Bahnstrecken ein. Mützel: „Die Con­tai­ner sollten umweltfreundlich befördert werden und sie müssen zu 75 Prozent nach Süden und Südosten. Da ist eine Ost-West-Auto­bahn gleich doppelt ungeeignet!“ Der VCD weist außer­dem darauf hin, dass der Containerverkehr in den Ostseeraum per Feeder­schiff weit preisgünstiger ist als per Lkw.

[1] Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: „Niedersachsen 2021“, Seite 31 www.mw.niedersachsen.de/master/C42372468_N42372270_L20_D0_I712.html

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Autor: VCD Niedersachsen.

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2 Antworten zu “Küstenautobahn auch rechtlich bekämpfen”

  1. Jens sagt:

    Wie sehen eigentlich die Richtlinien für die Unterstützung von Radwegklagen durch die VCD-Landesverbände aus?

  2. VCD-Blog sagt:

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