Erörterung zum Raumordnungsverfahren der „Küstenautobahn“

Pressemitteilung 22/2008, VCD-Landesverband Niedersachsen, Hannover, 19.08.08
VCD: Kein Bedarf nachweisbar, schwere Schäden zu erwarten/Klimafeindliches Projekt verfehlt Mindestanforderungen

Das Raumordnungsverfahren zur geplanten Bundesautobahn 22 Sta­de – Westerstede („Küstenautobahn“) hat erhebliche Mängel. Darauf weist der Verkehrsclub Deutschland (VCD), Landesverband Nieder­sachsen anlässlich des Erörterungstermins am 26./27.August hin. Hauptaufgabe eines Raumordnungsverfahrens ist laut Gesetz, zu prüfen, ob ein Projekt raum- und umweltverträglich ist. „Dieser Auf­gabe verweigert sich die Landesregierung“ stellt Martin Mützel, stell­vertretender Landesvorsitzender des Umwelt- und Verbraucher­verbandes, fest. „Es werden nur Trassen verglichen.“ Die Pla­nungs­unterlagen betonen ausdrücklich, dass weder ein Projekt­verzicht, noch Alternativen geprüft werden.

Nach Ansicht des VCD würde die Autobahn den Lkw-Verkehr zu Las­ten von Bahn und Schiff fördern. Zusätzliche Fernstraßen führen nach­weislich zu zusätzlichem Verkehr. Die vorgelegte Verkehrs­untersuchung geht jedoch nur davon aus, dass eine unbeein­flussbar wachsende Straßenverkehrsmenge auf das Straßen­netz zu verteilen sei. Mützel: „Nur mit dieser lebensfremden Annahme können die Planer behaupten, eine neue Autobahn sei annähernd klimaneutral.“ Das Umweltgutachten sagt zudem für alle Varianten unvermeidbare schwere Schäden an Natur und Landschaft voraus. Auch Landwirtschaftskammern und die Forst­ver­waltung gehen von schwerwiegenden Eingriffen aus.

Nach wie vor unbelegt ist der Bedarf und Nutzen der Strecke. So sagt das zur Projektbegründung vorgelegte Verkehrsgutachten ab­schnitts­weise nur 17.000 Fahrzeuge pro Tag auf der A 22 voraus. Der Durchschnitt auf deutschen Autobahnen liegt bei knapp 50.000. Zwischen Stade und Westerstede gibt es derzeit keine stau­gefährdeten Straßen. In den Unterlagen zum Erörterungstermin wird mehrfach darauf hingewiesen, dass der Hamburger Elbtunnel durch die A 22 um zwei Prozent entlastet würde, dies hält der VCD für unbedeutend.

Die Wirtschaftsgutachten, die einen Vorteil für die Region ver­sprechen, sind nicht vollständig veröffentlicht und daher nicht über­prüf­bar. Das Bundesverkehrsministerium sah 2003 keine aus­reichen­de Wirtschaftlichkeit. Die offiziellen Baukosten sind seit­dem von 844 auf 1.119 Mio. Euro (9,8 Mio. Euro/km) gestiegen. Hinzu kommt ein weiterer Milliardenbetrag für die separat geplante Elb­querung, deren Finanzierung ebenfalls noch völlig unklar ist.

Der VCD ist erfreut, dass neben Umweltverbänden, Bürgerinitiativen und Einzelpersonen auch zahlreiche Kommunen von Himmelpforten und Oldendorf über Beverstedt bis Stadland kritische Stellung­nahmen abgegeben haben. Mützel: „Die gewünschte Begeisterung klappt auch im politischen Raum nicht mehr. Früher oder später kommt das auch in Hannover und Berlin an.

Hinweis:
Die Stellungnahmen der Einwender und die Antworten der Planer finden Sie im Internet unter http://www.kuestenautobahn.info/download.php?id=1841702,238,2

Die Stellungnahme des VCD ist dort ab der Seite 270 der pdf-Zählung behandelt.

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Autor: VCD Niedersachsen.

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Eine Antwort zu “Erörterung zum Raumordnungsverfahren der „Küstenautobahn“”

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