VCD beklagt Versäumnisse der Landesregierung beim Bahnverkehr in Nord-Württemberg

Pressemitteilung Nr. 15/08, VCD Baden-Württemberg, Stuttgart, 7. August 2008
Gutachteritis soll von Verantwortlichkeit des Landes ablenken

Die wiederholten Äußerungen von Staatssekretär Köberle, die Ver­bes­serung der Verkehrsverhältnisse auf der Bahnstrecke Stuttgart — Heilbronn — Würzburg (”Frankenbahn”) sei ein wichtiges Anliegen der Landesregierung, wird vom Umwelt- und Verbraucher­verband Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V. kritisch hinterfragt.

VCD-Vorsitzender Matthias Lieb: “Die Landesregierung hat die Fahr­pläne der Frankenbahn in den Jahren 2005 und 2007 systematisch ausgedünnt und das von ihr verantwortete Nah­verkehrs­angebot für die Bürger massiv verschlechtert. Trotz jahre­langer An­kün­di­gungen weigert sich das Land bis heute, einen Stunden­takt zwischen Stuttgart und Würzburg einzurichten. Nach einem klaren Bekenntnis zur Frankenbahn sieht dies nicht aus.

Nun finanzierten die Kreise — entgegen ihrer politischen Aufgabe — sogar Gutachten- und Planungskosten, obwohl im Auftrag des Landes Baden-Württemberg schon 1994 und 1999 Gutachten mit Ver­bes­serungs­vorschlägen für die Frankenbahn erstellt worden sind. Lieb: “Bis heute hat die Landesregierung diese Erkenntnisse nicht umgesetzt.

Die Gutachten hatten bereits vor rund 10 Jahren ergeben, dass das Problem auf der Frankenbahn nicht der teuer zu behebende, rund vier Kilometer lange eingleisige Streckenabschnitt sei. Eine deut­liche Fahrzeitverkürzung könnte bereits durch einfache Aus­bau­maß­nahmen erfolgen. Unter anderem war im Rahmen des 3-Löwen-Taktes der Einsatz von elektrischen Neigezügen zur Fahrzeit­ver­kür­zung vorgesehen.

Der VCD fordert deshalb die rasche Umsetzung der Ausbauten zur Fahr­zeit­verkürzung sowie einen verbindlichen Zeitplan zur Ein­führung des Stundentaktes Stuttgart — Heilbronn — Würzburg deutlich vor 2016. “Durch eine Neuverhandlung des bestehenden Verkehrs­vertrages mit der Deutschen Bahn oder der raschen Einleitung von Ausschreibungsverfahren könnten die notwenigen finanziellen Mittel beschafft werden. Jahrelange teure Gutachteritis bringt der verkehrlich vernachlässigten Region gar nichts, wenn sich das Land schlicht aus der Verantwortung stiehlt“, erläuterte der VCD-Landesvorsitzende.

Hintergrund: Während die Landesregierung den bisher fehlenden Stunden­takt mit Geldmangel aufgrund der Kürzungen durch den Bund begründet, zeigt das Nachbarland Bayern, dass trotz ge­kürz­ter Bundesmittel durch Wettbewerb auf der Schiene und Aus­schrei­bun­gen mit weniger Geld sogar mehr Züge bestellt werden können. In Baden-Württemberg verhindert jedoch der monopol­artige Verkehrsvertrag des Landes mit der DB AG, der noch bis 2016 laufen soll, jedwede Weiterentwicklung des Schienen­personen­nah­verkehrs. In anderen Bundesländern werden solche Ver­kehrs­verträge, die zu überhöhten Kosten für den Steuer­zahler abgeschlossen worden sind, entweder gekündigt (NRW) oder von der Europäischen Union wegen unerlaubter staatlicher Beihilfen untersucht (Brandenburg).

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Autor: VCD Baden-Württemberg.

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