Schlichtungsstelle Mobilität: EuGH-Urteil zu Flug­gastrechten bringt Klarheit bei Ent­schädigungen

VCD-Pressemitteilung 48/08 – Berlin, 10.07.08
EuGH-Urteil zu Fluggastrechten/Schlichtungsstelle Mobilität begrüßt Entscheidung für mehr Rechtssicherheit bei
Flugreisen

Die Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Schadensersatzansprüchen bei Flug-Annullierungen als eine wichtige und richtungsweisende Entscheidung für die euro­pä­ischen Flug­gastrechte. Beim EuGH stand die Frage zur Klärung an, ob bei einem gleichzeitig gebuchten Hin- und Rückflug mit einer außer­europäischen Airline die Annullierung des Rückfluges, der außer­halb der EU startet und in die Europäische Union führt, den Flug­gast zu Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro nach der Flug­gast­rechte­verordnung der EU (EG-VO 261/2004) berechtigt oder nicht. Diesen Anspruch auf Ausgleichszahlung wies der EuGH jetzt ab. “Endlich gibt es in einem wichtigen Punkt der Flug­gastrechte mehr Rechtssicherheit, sowohl für Flug­unternehmen wie für Ver­braucher“, erklärt Birgit Zandke-Schaffhäuser, juristische Leiterin der Schlichtungss­telle Mobilität.

Der Kläger, dessen Rückflug aus den arabischen Emiraten annulliert wurde, vertrat die Ansicht, ein Hin- und Rückflug, der gleichzeitig ge­bucht werde, stelle einen sogenannten Rundflug dar und nicht zwei einzelne Flüge. Da er seinen Flug in der EU angetreten habe, stünde ihm deshalb auch beim Rückflug von außerhalb der EU eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro zu. In seinem Urteil hat sich der EuGH nun gegen diese Wertung ausgesprochen und einen Entschädigungs­anspruch zurückgewiesen. Der Umstand, dass Hin- und Rückflug zusammen gebucht worden seien, spiele keine Rolle. Zandke-Schaffhäuser: “Wir sehen unsere bisherige Rechts­auf­fassung durch das heutige Urteil bestätigt und freuen uns über eine klarere Regelung der Fluggastrechte. Die Entscheidung macht es für alle Beteiligten leichter, Entschädigungsansprüche im Falle von Annullierungen richtig einzuschätzen.

Die Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD ist ein Pilotprojekt des Bundes­verbraucherschutzministeriums. Sie vermittelt kostenlos in Streit­fällen zwischen Unternehmen und Kunden des öffentlichen Fernverkehrs. Neben Gepäck- und Ver­spätungsproblemen gehen dort auch viele Beschwerden zu Flug-Annullierungen ein. Betroffene können sich telefonisch unter 030/469 970-0 oder per E-Mail unter schlichtungsstelle@vcd.org an die Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD wenden. Weitere Informationen gibt es im Internet unter
www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org.

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Autor: VCD-Bundesverband.

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